Kreuzfahrtschiffe
WSP 62 ist für die grenzpolizeiliche Abfertigung der Kreuzfahrtschiffe, die den Hamburger Hafen anlaufen, zuständig.
Im Jahr 2017 haben 198 Kreuzfahrtschiffe den Hamburger Hafen angelaufen. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 278.959 Besatzungsmitglieder und 802.260 Passagiere grenzpolizeilich einkommend sowie ausgehend kontrolliert.
Fährt ein Kreuzfahrtschiff ausschließlich in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten des Schengen-Vertrages, so werden die an Bord befindlichen Personen nur einer risikobasierten Mindestkontrolle unterzogen.
Dies bedeutet aber nicht, dass die Reisenden von der Pflicht entbunden sind, ein gültiges Grenzübertrittspapier und ggf. ein gültiges Visum mitzuführen.
Für visumpflichtige Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrt- und Frachtschiffen wird ein sogenannter Sammelpassierschein für den Landgang in Hamburg ausgestellt. Dieser dient als Nachweis über die Befreiung von der Aufenthaltstitelpflicht. Diese Möglichkeit besteht für visumpflichtige Passagiere ohne gültigen Aufenthaltstitel (Visum) nicht.
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