Polizei Hamburg

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Haltverbot Polizei Hamburg

Infos zur Beantragung von Bedarfshaltverboten, z. B. für Umzugsarbeiten etc.

Für die Beantragung einer Haltverbotszone nutzen sie bitte den Online-Dienst 
"
Online HVZ".

Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde:

Die Erlaubnis zur Einrichtung eines Bedarfshaltverbots erhalten Sie von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.

Die Straßenverkehrsbehörden sind in den Hamburger Polizeikommissariaten angesiedelt.
Im Internet finden Sie im Behördenfinder die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Geben Sie dort den Straßennamen und die Hausnummer der betreffenden Örtlichkeit ein. 
Sie erhalten dann das zuständige Polizeikommissariat angezeigt.

Geben Sie dort den Straßennamen und die Hausnummer der betreffenden Örtlichkeit ein. Sie erhalten dann das zuständige Polizeikommissariat angezeigt.

Von Ihnen benötigte Angaben und Antragstellung

• Vor und Zuname
• die Wohn und Rechnungsanschrift
• bei einem Antrag für Dritte benötigen wir dessen schriftliche Vollmacht
• eine Telefonnummer für Rückfragen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
• eine E Mail Adresse, wenn vorhanden, unter der Sie erreichbar sind
• Örtlichkeit, Straße und Hausnummer, an der das Bedarfshaltverbot eingerichtet werden soll
• den Zeitraum, Datum und Uhrzeit, Ihres Umzugs

Für den Einzugsort und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung. 
Die Länge des Bedarfshaltverbots richtet sich nach Ihrem Fahrzeug. 
Ein 7,5 t Lkw mit Ladebühne benötigt circa 15 m, ein Mercedes Sprinter etwa 10 m.

Bei anderen Fahrzeugen bedenken Sie bitte, dass Sie genügend Platz auch hinter dem Fahrzeug zur Verfügung haben müssen.

© Polizei Hamburg

Gehwegparken gemäß Zeichen 315:

Dort, wo das Gehwegparken gemäß Zeichen 315 angeordnet ist, dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 t stehen. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag schriftlich, möglichst per Mail, aber auch per Post bzw. Fax, spätestens aber zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin, an das zuständige Polizeikommissariat.

Wichtig in diesem Zusammenhang:

Die Verkehrszeichen müssen mindestens vier Tage vorher aufgestellt werden, damit im Bedarfsfall auch Fahrzeuge abgeschleppt werden können.
Nach der Antragstellung erhalten Sie eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung und ein Aufstellungsprotokoll für das Aufstellen von Verkehrszeichen.
Damit haben Sie die Berechtigung, amtliche Verkehrszeichen entsprechend der Anordnung aufzustellen.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen darf erst nach Erhalt der Genehmigung erfolgen.
Den Gebührenbescheid, Stand Januar 2022 im Regelfall zwischen 30,30 Euro und 203,60 Euro, für die behördliche Genehmigung erhalten Sie meist erst mehrere Wochen nach Ihrem Einzug.

Bedarfshaltverbote für einen Umzugscontainer oder Baustelleneinrichtungen
Falls Sie einen Umzugscontainer aufstellen wollen, müssen Sie vom zuständigen Bezirksamt eine Sondernutzungserlaubnis einholen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen, bevor Sie eine Anordnung für ein Haltverbot beantragen können.
Die Antragsdauer kann hier teilweise auch 14 Tage betragen.

Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder:
Die Verkehrszeichen müssen mindestens vier Tage vorher aufgestellt werden, damit im Bedarfsfall auch Fahrzeuge abgeschleppt werden können.
Bei kürzeren Fristen ist dies in der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung entsprechend vermerkt.

Möglichkeit 1:Aufstellung durch eine Fachfirma
Die amtlichen Verkehrsschilder können durch eine Fachfirma aufgestellt werden. Diese verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und ist für mögliche Schadensfälle in der Regel entsprechend versichert.
Diese Möglichkeit wird ausdrücklich empfohlen.
Sie können eine Fachfirma mit dieser Arbeit beauftragen. 
Die von Ihnen beauftragte Fachfirma wird:

• unter Umständen die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einholen
• die angeordneten Verkehrszeichen korrekt aufstellen
• ein Aufstellungsprotokoll fertigen und Ihnen aushändigen
• gegebenenfalls bei späteren Rechtsstreitigkeiten als Zeuge vor Gericht erscheinen
• die Verkehrszeichen nach der Gültigkeitsdauer selbstständig wieder abräumen

Möglichkeit 2: Verkehrsschilder selbst aufstellen
Sie können die amtlichen Verkehrsschilder auch selbst aufstellen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich amtliche Verkehrsschilder verwendet werden dürfen. Diese können gegen Gebühr bei entsprechenden privaten Firmen ausgeliehen werden.
In diesem Fall sind Sie in der Regel selbst für den Transport, die ordnungsgemäße Aufstellung sowie den Zeitpunkt und den genauen Standort der Verkehrszeichen verantwortlich. Die zum Zeitpunkt der Aufstellung im Bereich des Haltverbots abgestellten Fahrzeuge sind im Aufstellungsprotokoll zu vermerken.
Wird das Haltverbot nicht mehr benötigt, müssen die Verkehrszeichen unwirksam gemacht werden, zum Beispiel durch entsprechendes Abdecken.

© Polizei Hamburg

Weitere Hinweise Halteverbot: hier

Was ist zu tun, wenn ein fremdes Fahrzeug im Bedarfshaltverbot steht?

Sollte im Bedarfshaltverbot zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit, die Polizei, auch unter Telefon 110, zu rufen.
Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll überprüft. Ohne diese Unterlagen vor Ort können die eingesetzten Polizeikräfte nicht tätig werden.
Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt.

Weitere Hinweise:

Es ist verboten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken.
Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn oder Bußgeld erhoben. Bei einem Schadenseintritt können darüber hinaus strafrechtliche Folgen entstehen.