Halteverbot Polizei Hamburg
Infos zur Beantragung von Bedarfshaltverboten, z.B. für Umzugsarbeiten etc.
Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde
Die Erlaubnis zur Einrichtung eines Bedarfshaltverbots erhalten Sie von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörden sind in den Hamburger Polizeikommissariaten angesiedelt.
Im Internet finden Sie im Behördenfinder die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Geben Sie dort den Straßennamen und die Hausnummer der betreffenden Örtlichkeit ein. Sie erhalten dann das zuständige Polizeikommissariat angezeigt.
Von Ihnen benötigte Angaben und Antragstellung
- Vor- und Zuname
- die Wohn- und Rechnungsanschrift
- bei einem Antrag für Dritte benötigen wir dessen schriftliche Vollmacht
- eine Telefonnummer für Rückfragen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
- eine E-Mail-Adresse (wenn vorhanden), unter der Sie erreichbar sind
- Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der das Bedarfshaltverbot eingerichtet werden soll
- den Zeitraum (Datum und Uhrzeit) Ihres Umzugs
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung. Die Länge des Bedarfshaltverbotes richtet sich nach Ihrem Fahrzeug. Ein 7,5 t Lkw mit Ladebühne benötigt ca. 15m, ein Mercedes-Sprinter etwa 10m.
Bei anderen Fahrzeugen bedenken Sie bitte, dass Sie genügend Platz auch hinter dem Fahrzeug zur Verfügung haben müssen.
Gehwegparken gem. Zeichen 315-..:
Dort wo das Gehwegparken (Zeichen 315-..) angeordnet ist, dürfen nur Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von bis zu 2,8t stehen. Im Zweifel fragen sie bitte ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag schriftlich, möglichst per Mail, aber auch per Post bzw. Fax, spätestens aber zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin, an das zuständige Polizeikommissariat.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für ein Bedarfshaltverbot und dem möglichen Umzugs-/Abschlepptag müssen volle 3 Tage liegen (Beispiel: geplanter Umzug am Samstag= Aufstellen der Verkehrsschilder spätestens am Dienstag). Nach der Antragstellung erhalten Sie eine "Straßenverkehrsbehördliche Anordnung" und ein Aufstellungsprotokoll für das Aufstellen von Verkehrszeichen. Damit haben Sie die Berechtigung, amtliche Verkehrsschilder entsprechend der Anordnung aufzustellen. Die Aufstellung der Verkehrszeichen darf erst nach Erhalt der Genehmigung erfolgen.
Den Gebührenbescheid (Stand 1/22: im Regelfall zwischen 30,30 und 203,60 €) für die behördliche Genehmigung erhalten Sie meist erst mehrere Wochen nach Ihrem Einzug.
Bedarfshaltverbote für einen Umzugscontainer oder Baustelleneinrichtungen
Falls Sie einen Umzugscontainer aufstellen wollen, müssen Sie vom zuständigen Bezirksamt eine Sondernutzungserlaubnis einholen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen, bevor Sie eine Anordnung für ein Haltverbot beantragen können. Die Antragsdauer kann hier auch teilweise 14 Tage betragen.
Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder
Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für ein HV und möglichem Abschlepptag müssen grundsätzlich 3 volle Tage liegen. Bei kürzeren Fristen wird dies in der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vermerkt sein.
Möglichkeit 1:
Die amtlichen Verkehrsschilder selber aufstellen. Bitte beachten Sie: Sie dürfen nur amtliche Verkehrsschilder aufstellen, diese können – gegen Gebühr – bei entsprechenden Institutionen geliehen werden. Sie sind dann in der Regel für Transport/Aufstellung und auch für Abtransport/Rückgabe selber verantwortlich. Im Aufstellungsprotokoll vermerken Sie den Zeitpunkt und genauen Ort der Aufstellung, sowie die zu diesem Zeitpunkt im Bedarfshaltverbot abgestellten Fahrzeuge. Benötigen Sie das Bedarfshaltverbot nach dem Umzug nicht mehr, muss es unwirksam gemacht werden (z.B. mittels einer blauen Mülltüte etc.).
Möglichkeit 2:
Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder durch eine Fachfirma.
Sie können eine Fachfirma mit dieser Arbeit beauftragen. Die von Ihnen beauftragte Fachfirma wird:
- unter Umständen die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einholen
- die angeordneten Verkehrszeichen korrekt aufstellen
- ein Aufstellungsprotokoll fertigen und Ihnen aushändigen
- ggf. bei späteren Rechtsstreitigkeiten als Zeuge vor Gericht erscheinen
- und die Verkehrszeichen nach der Gültigkeitsdauer selbstständig wieder abräumen
Der Vorteil der zweiten Möglichkeit ist vor allem, dass sie dann gegen Schaden versichert sind, welche z.B. durch ein umgefallenes Verkehrszeichen entstehen kann.
Was ist zu tun, wenn ein fremdes Fahrzeug im Bedarfshaltverbot steht?
Sollte im Bedarfshaltverbot zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit die Polizei (auch unter Telefon 110) zu rufen. Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll überprüft. Ohne diese Papiere vor Ort können die eingesetzten Mitarbeiter nicht tätig werden. Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt.
Weitere Hinweise
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben und kann bei einem Schadenseintritt sogar zu einer Straftat werden.