WSP 51 – Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte
Innerhalb der Polizei Hamburg ist WSP 51 im gesamten Hamburger Stadtgebiet für Straftaten im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes zuständig.
Darüber hinaus besitzt die Dienststelle Kontrollzuständigkeiten in den Bereichen der Beförderung von Abfall, gefährlicher Güter und explosionsgefährlicher Stoffe. Bei den klassischen Umweltdelikten handelt es sich um Verunreinigungen der Medien Boden, Luft, Wasser.
Darüber hinaus ist WSP 51 zuständig für Straftaten, die sich auf den Umgang mit unerlaubtem Umgang mit Abfällen beziehen (z. B. Beseitigung von Asbest, Öl, Batterien, Farben / Verbrennen von behandeltem Holz)
Der Bereich „Technische Ermittlung“ umfasst die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die besondere technische Kenntnisse voraussetzen.
Beispiele hierfür sind Schiffsunfälle, bei denen untersucht werden muss, ob ein technischer Defekt oder menschliches Versagen zum Unfall führten.
Auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes ermittelt WSP 51 bei Straftaten, die mit dem Lebensumfeld des Menschen zu tun haben können, wie z. B. dem Arzneimittelrecht, dem Antidopinggesetz, dem Tier- und Artenschutz und im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden.
Des Weiteren werden Kontrollen im Bereich des Transports von Abfällen im nationalen und internationalen Verkehr, der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Landeseisenbahn innerhalb Hamburgs und des Transports explosionsgefährlicher Stoffe durchgeführt.
- Entsprechende Anzeigen werden von allen örtlichen Polizeikommissariaten aufgenommen. Die Erreichbarkeiten können Sie den öffentlich zugänglichen Quellen entnehmen.
- Werden Straftaten „auf frischer Tat“ beobachtet, darf die Polizei auch über den Notruf 110 alarmiert werden.
Anmerkung: Die Polizei benötigt in jedem Fall alle vorhandenen Informationen. Hilfreich ist der folgende Merksatz: Wer hat Was Wo Wann getan, Wie, Womit, Warum?
Von Vorteil wäre es dann noch, wenn die/der Anzeigende Ihren/seinen Namen, ihre/seine Erreichbarkeit und den genauen Sachverhalt wiedergibt, den sie/er selber festgestellt hat.
Ein direkter Kontakt zu WSP 51 ist unter der folgenden Erreichbarkeit möglich:
Mo. – Do. von 07.30 bis 16:00 Uhr, Fr. von 07.30 bis 14.30 Uhr unter Tel. 4286-65423 oder per E-Mail an wsp51@polizei.hamburg.de