Polizei Hamburg

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WSP 5 / Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte, Hundekontrolldienst

Innerhalb der Polizei Hamburg ist WSP 5 im gesamten Hamburger Stadtgebiet für Straftaten im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie Kontrollen von Hunden zuständig.

WSP 51 / Umweltdelikte

Im Fall der Umweltdelikte ist das Schutzgut die Umwelt selbst (Luft, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen). Ziel ist es, ökologische Systeme zu erhalten und Schäden an der Natur zu verhindern. Betroffene sind oft die Allgemeinheit oder zukünftige Generationen.

Das Sachgebiet WSP 51 ist spezialisiert auf die Bearbeitung von Umweltstraftaten. Hierzu zählen insbesondere Boden-, Wasser- und Luftverunreinigungen sowie der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der grenzüberschreitenden Abfallkriminalität, die nicht nur ökologische Schäden verursacht, sondern auch erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen mit sich bringtDes Weiteren besteht u.a. auch eine Zuständigkeit für Tier- und Artenschutzdelikte sowie strafbare Handlungen nach dem Hundegesetz und dem Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz.

WSP 52 / Verbraucherschutzdelikte

Im Fall der Verbraucherschutzdelikte ist das Schutzgut der einzelne Verbraucher (Gesundheit, Sicherheit, wirtschaftliche Interessen). Ziel ist es, Menschen vor Täuschung, gefährlichen Produkten oder unfairen Praktiken zu schützen. Betroffene sind konkrete Käufer oder Nutzer von Produkten bzw. Dienstleistungen.

Das Sachgebiet WSP 52 bearbeitet in erster Linie Delikte, die Verstöße gegen das Tabakerzeugnisgesetz, das Lebensmittelrecht sowie illegale Arzneimittel- und Dopingmittelgeschäfte umfassen. Darüber hinaus besteht u.a. auch eine Zuständigkeit für strafbare Handlungen nach dem Infektionsschutz- und Tierseuchenrecht.

Die Mitarbeiter beider Sachgebiete arbeiten eng mit anderen zuständigen Fachbehörden (z.B. BUKEA, BJV, den Veterinärämtern der Bezirksämter, Amt für Arbeitsschutz, pp.) zusammen, um die natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Gesundheit und Sicherheit der Hamburger Bevölkerung zu schützen.

Während der allgemeinen Geschäftszeiten 
(Mo. – Do. von 08:00 bis 16:30 Uhr, Fr. von 08:00 bis 15:00 Uhr)
sind beide Sachgebiete unter der Telefonnummer 040/4286-65777 oder 
per E-Mail an wsp5-uvd@polizei.hamburg.de erreichbar.

Ansonsten werden entsprechende Anzeigen entweder von allen örtlichen Polizeikommissariaten aufgenommen oder können über die Onlinewache gestellt werden.

Ist sofortiges Handeln erforderlich, wählen Sie bitte immer den Notruf der Polizei 110.

WSP 53 / Hundekontrolldienst

Der Hundekontrolldienst (HKD) ist mit acht Außendienstmitarbeitern im gesamten Hamburger Stadtgebiet aktiv und überwacht die Einhaltung des Hamburger Hundegesetzes. Zu den Hauptaufgaben des HKD gehört die Sicherstellung von gefährlichen Hunden der Kategorien I – III sowie die Überprüfung der Hundehaltung in Amtshilfe für die örtlich und fachlich zuständigen Bezirksämter. Wichtig zu betonen ist, dass der HKD nicht als Ermittlungsdienststelle fungiert und keine Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO) durchführt, sondern sich auf präventive und ordnungsrechtliche Aufgaben konzentriert.

Der Hundekontrolldienst ist während seiner allgemeinen Geschäftszeiten 
(Mo. – Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr, Fr. von 08:00 bis 14:00 Uhr) 
unter der Telefonnummer 040/4286-65731 oder 
per E-Mail an wsp53-hkd@polizei.hamburg.de erreichbar.

Ist sofortiges Handeln erforderlich, wählen Sie bitte immer den Notruf der Polizei 110.