Zentralstelle für Gefahrgutüberwachung
WSP 52 überwacht gefahrgutrechtlich relevante Warenströme und Unternehmen, die im Sinne der Rechtsvorschriften an der Beförderung von Gefahrgütern im Seeverkehr, auf Straße, mit der Eisenbahn und mit Binnenschiffen beteiligt sind.
Allgemeines
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit ihrer Infrastruktur, insbesondere mit ihrem Seehafen, als „Drehscheibe“ für die nord- und osteuropäischen sowie die Warenströme des Im- und Exports Zentrum einer norddeutschen Metropolregion. Diese Warenströme beinhalten auch große Mengen an gefährlichen Gütern aller Art.
Abhängig vom jeweiligen Verkehrsträger, auf dem gefährliche Güter transportiert werden, sind von allen Transportbeteiligten die dafür geltenden, durchaus unterschiedlichen und sehr komplexen Beförderungsvorschriften einzuhalten, z.B.:
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und mit Binnenschiffen (GGVSEB)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee)
- Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH)
Aufgaben
Die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Beförderung gefährlicher Güter und der daran beteiligten Betriebe in Hamburg gehört zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei, insbesondere WSP52. Die unmittelbaren Transportkontrollen werden von den Dienststellen WSP 522 (im Hafengebiet) und WSP 513 (Hamburg-weit auf der Straße und Gleisanlagen des Landes) durchgeführt, während die Überwachung der beteiligten Unternehmen im Rahmen der Betriebsüberwachung jeweils vor Ort erfolgt.
WSP 521 führt die generelle Fachaufsicht im Bereich der Gefahrgutüberwachung aus und ist zuständig für gefahrgutrechtliche Grundsatzangelegenheiten.
Darüber hinaus steht WSP 52 der Transportwirtschaft als kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen der Beförderung gefährlicher Güter auf allen Verkehrsträgern (ausgenommen Luftverkehr) zur Verfügung. Damit leistet WSP 52 bedeutende präventive Aufklärungsarbeit, um Gefahren für Menschen, Umwelt und Transportmittel gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. zu minimieren. Zu diesen Aufgaben zählt auch die import- und exportseitige Recherche nach falsch klassifizierten und/oder nicht bzw. falsch deklarierten gefährlichen Gütern.
Sofern aus bestimmten Gründen die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter nicht eingehalten werden können, kann im Einzelfall auf Antrag und nach entsprechender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung durch WSP 521 als dafür verwaltungsrechtlich zuständige Landesbehörde erteilt werden.
Grundsätzliche Fragen zur Beförderung gefährlicher Güter werden telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten beantwortet:
Montags bis Freitags
Seeverkehr/GGBVOHH: +49 40 4286-65471 oder -65472
Straße/Bahn/Binnenschiff: +49 40 4286-65475 oder -65476
Betriebsüberwachung / Gefahrgutbeauftragtenverordnung: +49 40 4286 -65480
Gefahrgutbeauftragter der Polizei: +49 40 4286 -65482
Containerkontrollen WSP522: +49 40 4286 -65130
Am Wochenende:
WSP522: +49 40 4286-65330
E-Mail:
WSP521: wsp521@polizei.hamburg.de
Fragen zu undeklarierten gefährlichen Gütern: undeklariertesGefahrgut@polizei.hamburg.de
Fragen zu durch WSP52 gesperrte Container: wsp52container@polizei.hamburg.de