Polizei Hamburg

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Zentralstelle für Gefahrgutüberwachung

WSP 63 überwacht gefahrgutrechtlich relevante Warenströme und Unternehmen, die Gefahrgüter anmelden und befördern. Dies beinhaltet im Wesentlichen:

Allgemeines

  • unmittelbare Transportkontrollen auf den Verkehrswegen See, Schiene und Straße
  • Recherche nach undeklarierten gefährlichen Gütern im Im- und Export
  • Betriebsüberwachung von Unternehmen mit gefahrgutrechtlichem Tätigkeitsfeld
  • Rechtsauslegung, -entwicklung und –fortschreibung u.a. durch Gremienarbeit in unterschiedlichsten Fachausschüssen unter Leitung des BMV
  • Prüfung von Anträgen auf und ggf. Erstellung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der landesbehördlichen verwaltungsrechtlichen Zuständigkeit


Grundsätzliche Fragen zur Beförderung gefährlicher Güter werden telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten beantwortet:
 

Montags bis Freitags

Seeverkehr/GGBVOHH: +49 40 4286-65811 oder -65812  

Straße/Bahn/Binnenschiff: +49 40 4286-65813 oder -65814

Betriebsüberwachung / Gefahrgutbeauftragtenverordnung: +49 40 4286 -65815

Gefahrgutbeauftragter der Polizei: +49 40 4286 -65802


Am Wochenende:

WSP522: +49 40 4286-65830
 

E-Mail: 

WSP631: wsp631@polizei.hamburg.de


Informationsbroschüren Gefahrgut

ADR / GGVSEB - Allgemeinverfügung zur Fahrwegregelung, Liste der Gefahrgutstraßen, Karte Gefahrgutstraßen

ADR / GGVSEB - Information zur SV 363

ADR / GGVSEB – Information zur SV 363 - barrierefreie Leseversion

ADR / GGVSEB - Beförderung von Fahrzeugen als Ladung

ADR / GGVSEB - Beförderung von Fahrzeugen als Ladung - barrierefreie Leseversion

ADR / GGVSEB - Durchfahrtsbeschränkung Tunnel 2025

ADR / GGVSEB - Durchfahrtsbeschränkung Tunnel - barrierefreie Leseversion 

ADR / GGVSEB - Gefahrgutbeförderung durch Privatpersonen für Freizeit und Sport

ADR / GGVSEB - Gefahrgutbeförderung durch Privatpersonen für Freizeit und Sport - barrierefreie Leseversion

ADR / GGVSEB - Gefahrgutbeförderungen durch Privatpersonen im Straßenverkehr

ADR / GGVSEB Gefahrgutbeförderung durch Privatpersonen im Straßenverkehr -barrierefreie Leseversion

ADN / GGVSEB - Beförderung von Feuerwerkskörpern auf dem Wasser zum Abbrennort

ADN / GGVSEB - Beförderung von Feuerwerkskörpern auf dem Wasser zum Abbrennort-barrierefreie Leseversion

Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg – aktuelle Gesamtausgabe

Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg - § 10 GGBVOHH Liegeplatzvorschriften

Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg - §§ 15 + 16 GGBVOHH feuergefährliche Arbeiten

Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg - §§ 15 + 16 GGBVOHH Rauchen

IMDG-Code / GGVSee - Hinweise zur Anwendung UN 3166 / UN 3171 für Fahrzeuge

IMDG-Code / GGVSee - Hinweise zur Anwendung der UN 3166 Fahrzeuge

IMDG-Code / GGVSee - Hinweise zur Anwendung der UN-Nr. 3166 Fahrzeuge - barrierefreie Leseversion

IMDG-Code / GGVSee - Hinweise zur Anwendung der UN 3171 / 3556 bis 3558 Fahrzeuge

IMDG-Code / GGVSee - Hinweise zur Anwendung der UN-Nr. 3171 / 3556 bis 3558 Fahrzeuge - barrierefreie Leseversion