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Zentralstelle für Gefahrgutüberwachung
WSP 63 überwacht gefahrgutrechtlich relevante Warenströme und Unternehmen, die Gefahrgüter anmelden und befördern. Dies beinhaltet im Wesentlichen:
Allgemeines
unmittelbare Transportkontrollen auf den Verkehrswegen See, Schiene und Straße
Recherche nach undeklarierten gefährlichen Gütern im Im- und Export
Betriebsüberwachung von Unternehmen mit gefahrgutrechtlichem Tätigkeitsfeld
Rechtsauslegung, -entwicklung und –fortschreibung u.a. durch Gremienarbeit in unterschiedlichsten Fachausschüssen unter Leitung des BMV
Prüfung von Anträgen auf und ggf. Erstellung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der landesbehördlichen verwaltungsrechtlichen Zuständigkeit
Grundsätzliche Fragen zur Beförderung gefährlicher Güter werden telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten beantwortet:
Montags bis Freitags
Seeverkehr/GGBVOHH: +49 40 4286-65811 oder -65812
Straße/Bahn/Binnenschiff: +49 40 4286-65813 oder -65814