Polizei Hamburg

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Hafensicherheit

WSP 61 überwacht die international gültigen Hafensicherheitsstandards.

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© Polizei Hamburg


Allgemeines

Die Dienststelle WSP 61 / DA Hafensicherheit ist zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen des International Ship and Port Facility Security (ISPS) Codes auf Hafenanlagen. Der ISPS-Code dient dem Schutz der internationalen Handelsschifffahrt und der von ihr genutzten Hafenanlagen vor terroristischen Aktivitäten.

„DA“ steht dabei für „Designated Authority“, und leitet sich aus dem ISPS-Code als Bezeichnung für die zuständige Behörde ab. Der Code regelt, dass international verkehrende Seeschiffe ab einer bestimmten Größe (500 BRZ) grundsätzlich nur an ISPS-konform gesicherten, mit genehmigten Gefahrenabwehrplänen versehenen  Hafenanlagen liegen dürfen.

Darüber hinaus obliegt WSP 61 / DA Hafensicherheit die Umsetzung der Richtlinie 2005/65 EG („Gesamthafenrichtlinie“), die eine Risikobewertung für das gesamte Areal des Hamburger Hafens fordert. Der hierauf basierende Gefahrenabwehrplan Hafen ist von WSP 61 / DA Hafensicherheit erstellt worden und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

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© Polizei Hamburg

Ein besonderes Merkmal dieser Dienststelle ist, dass dort sowohl Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei als auch Mitarbeiter der Hamburg Port Authority (HPA) Oberhafenamt, gemeinsam an der sachgerechten Umsetzung der o.g. Vorschriften arbeiten.


Aufgaben
Von den Aufgaben, die WSP 61 in diesem Zusammenhang zu erfüllen hat, sind folgende besonders hervorzuheben: 

  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, die in besonderen Sicherheitsbereichen der Hafenanlagen arbeiten oder dort besondere Sicherheitsaufgaben wahrnehmen sollen
  • die Risiko- und Schwachstellenanalyse für Hafenanlagen einschließlich entsprechender Gutachtenerstellung
  • die Beratung der Hafenanlagenbetreiber bei der Erstellung ihrer Gefahrenabwehrpläne
  • die Prüfung und Genehmigung von Gefahrenabwehrplänen der Hafenanlagen und die regelmäßige Audits (Abgleich Soll-/Ist-Zustand)
  • Zertifizierungsverfahren auf Antrag der Hafenanlage (freiwillig), Erstellung von Zertifikaten, welche die Übereinstimmung der Hafenanlage mit den Regelungen des ISPS-Codes bestätigen
  • die Teilnahme an Übungen der Betreiber der Hafenanlagen gemäß ihrer Gefahrenabwehrpläne
  • die Anordnung von Einlaufverboten und -gestattungen für Schiffe, von denen Gefahren i.S. des Hafensicherheitsgesetzes ausgehen
  • die Mitarbeit in Gremien (bspw. Hafensicherheitskommission, Bund-Länder-Ausschuss Maritime Security) 

Darüber hinaus wirkt WSP 61 an Ausbildungsstätten mit, an denen Ausbildung im Zusammenhang mit dem ISPS-Code betrieben wird und berät die Hafenwirtschaft bei Fragen rund um das Thema „Abwehr terroristischer Gefahren in Hafenanlagen“.
Das engagierte Zusammenwirken der Hafenanlagenbetreiber und der Dienststelle WSP 61/DA Hafensicherheit hat insgesamt zu einem hohen Sicherheitsniveau mit entsprechenden Standards im Hamburger Hafen geführt und gewährleistet dies fortdauernd.