Hinweise für Schiffsmakler
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ein gültiges Grenzübertrittspapier (Pass/Passersatz) und einen Aufenthaltstitel (Visum) sofern sie nicht EU-Bürger bzw. von der Visumpflicht für eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen befreit sind.

Welche Staatsangehörige von Drittländern visumspflichtig oder von der Visumspflicht befreit sind, ist in der Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 festgelegt.
Besatzungsmitgliedern von Seeschiffen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind, jedoch über kein Visum verfügen, wird ein sog. Sammelpassierschein ausgestellt. Damit sind sie zum Landgang berechtigt und können sich im Hamburger Stadtgebiet bewegen. Für visumpflichtige Passagiere an Bord von Handels- und Kreuzfahrtschiffen gelangt die Passierscheinregelung nicht zur Anwendung, diese müssen vor Antritt ihrer Reise im Herkunftsland ein Visum beantragen.
Sollen visumpflichtige Besatzungsmitglieder in Hamburg abmustern, um entweder ihren Heimaturlaub oder den Dienst an Bord eines anderen Schiffes in einem anderen Hafen anzutreten, benötigen diese ein Transitvisum.
Die Visumerteilung erfolgt während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo. – Fr.) von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr durch WSP 62. Außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten wird die Visumerteilung vom Wasserschutzpolizei-Kommissariat 2, Steinwerder Damm 10 in 20457 Hamburg. durchgeführt.
Für die Visumerteilung ist es wichtig, dass die betroffenen Besatzungsmitglieder noch vor dem Auslaufen des Schiffes mit ihrem gültigen Reisepass und dem Antrag (Application) sowie ihren Reisedaten, eine der o.g. Dienststellen aufsuchen.
Für den Visum-Antrag wird eine Gebühr von € 90,- erhoben. Für einige Staaten beträgt die Visumgebühr aufgrund bilateraler Abkommen € 35,-.
Kontakt
Für Fragen und weitere Auskünfte zu grenzpolizeilichen Themen stehen die Mitarbeiter von WSP 62 unter den Rufnummern
+49 40 4286-65492
+49 40 4286-65493
gerne zur Verfügung.