Polizei Hamburg

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Quelle:

Online verkaufen | Vorsicht Bestellbetrüger

Wichtige Tipps, wie sie sich vor Warenkreditbetrug schützen können.

Opfer von Warenkreditbetrug oder Bestellbetrug sind überwiegend gewerbliche Verkäufer, aber auch Sie als Privatperson können betroffen sein! Die Tricks der Betrüger sind vielfältig, um unrechtmäßig bestellte Ware zu erlangen,
dabei agieren sie stets unter falschen Namen:

1. Vorsicht bei der Annahme von Paketen für unbekannte Personen
Betrüger vertrauen auf die Hilfsbereitschaft in der Nachbarschaft und dass Sie auch Pakete für Empfänger annehmen, die Sie persönlich gar nicht kennen. Der spätere Abholer an Ihrer Haustür legt Ihnen dann eine oftmals gefälschte Benachrichtigungskarte vor und behauptet, gerade neu eingezogen zu sein oder die Wohnung eines im Urlaub befindlichen Nachbarn zu betreuen. Oft wurde durch die Betrüger zuvor tatsächlich ein zusätzlicher Name an den Briefkästen
oder am Klingeltableau angebracht.
Wenn die Ware später nicht bezahlt wurde und der Besteller nicht zu ermitteln ist, wird sich der Warenversender bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche an den Empfänger wenden – also Sie!

Ihre Polizei rät:
 

  • Achten Sie auf zusätzlich angebrachte Namen an Briefkästen oder Klingelschildern bzw. an leerstehenden Wohnungen.
  • Nehmen Sie Pakete nur für Personen an, die Sie persönlich kennen und übergeben Sie die Pakete auch nur an diese Personen.
  • Lassen Sie sich im Zweifel den Ausweis des Abholers zeigen und notieren Sie sich die Ausweisdaten.
  • Sollten Sie Zweifel haben, verweigern Sie die Herausgabe des Pakets und benachrichtigen Sie die Polizei unter 110.
  • Benachrichtigen Sie die Polizei, wenn Sie unbekannte Personen vor dem Haus beobachten, die Paketboten ansprechen oder bei sonstigen Auffälligkeiten.


2. Vorsicht bei Jobangeboten im Zusammenhang mit der Annahme von Paketen

Über Social-Media-Plattformen, Online-Kleinanzeigenmärkte oder andere Internetdienste werben Betrüger mit guten Nebenverdienstmöglichkeiten von zuhause. Gegen eine Provisionszahlung sollen Sie Pakete, die Ihnen zugesandt werden,
weiterleiten – oft ins Ausland. Angeblich, um die Qualität von Paketdiensten zu untersuchen oder ähnliches.
 

3. Auch auf Dating-Seiten im Internet suchen die Betrüger nach Opfern

Ist ein vertrauensvoller Kontakt hergestellt, bitten die Täter, mit unterschiedlichen Begründungen, Pakete, die an Sie persönlich geschickt werden, weiterzuleiten. Dahinter verbergen sich Betrüger, die unter Ihrem Namen Ware bestellen. Sie werden unwissentlich als sogenannter „Warenagent“ missbraucht. Da Sie die Waren angenommen und weitergeleitet haben, werden sich die Warenversender bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche an Sie wenden, zudem müssen Sie mit einem Strafverfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 (Absatz 6) Strafgesetzbuch rechnen.

Ihre Polizei rät:
 

  • Seien Sie misstrauisch bei Jobangeboten, bei denen Sie ohne großen Aufwand viel Geld verdienen können, aber Ihren Namen und/oder Ihre Adresse zur Verfügung stellen sollen. Antworten Sie nicht auf derartige Angebote per E-Mail und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.
  • Nehmen Sie keine Pakte für Personen an, die Sie nicht persönlich kennen.
  • Leiten Sie keine Pakete an Personen weiter, die Sie nicht persönlich kennen.
  • Geben Sie niemals Ihre persönlichen Daten an Unbekannte weiter, übersenden Sie keine Ausweiskopien.
     

4. Auch private Anbieter geraten ins Visier von Betrügern: Vorsicht, wenn der angebliche Käufer nicht identisch ist mit dem Empfänger der Ware

Die Tricks, um an die von Ihnen angebotenen Artikel zu gelangen sind sehr vielfältig. Der einfachste Trick ist, die Bezahlung über ein betrügerisch eröffnetes oder gehacktes Konto / Account zu arrangieren oder die Ware nach Erhalt einfach nicht zu bezahlen, weil diese angeblich nicht angekommen sei.

Komplizierter und perfider ist der sogenannte Dreiecksbetrug:

Hier werden ahnungslose Dritte veranlasst, den Kaufpreis an den Verkäufer zu
überweisen, in der Regel per PayPal. Die Betrüger nehmen hierzu zunächst Kontakt mit Ihnen auf, um den Artikel von Ihnen zu
„kaufen“. Gleichzeitig bieten sie einen vergleichbaren oder sogar höherwertigen Artikel zum selben Preis wie Sie an. Den ahnungslosen Interessenten veranlassen die Täter dann, den Kaufpreis auf Ihr Konto / Account zu überweisen. Nachdem Sie denn Zahlungseingang bestätigt haben, sollen Sie die Ware an die Betrüger versenden oder ein angeblicher Bekannter holt sie persönlich bei Ihnen ab. Später werden Sie von dem Bezahler des Kaufpreises, der vergeblich auf die von den Betrügern angebotene Ware wartet, haftbar gemacht oder er ruft die PayPal-Zahlung zurück, weil er die Ware nicht erhalten hat. Verkäuferschutz besteht für Sie in einem solchen Fall nicht, weil Sie die Ware nicht an die bei PayPal hinterlegte Adresse gesendet haben.

Ihre Polizei rät:

  • Beachten Sie unbedingt die Bewertungen des Käufers.
  • Versenden Sie, keine Ware ohne den konkreten Zahlungseingang.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit des versicherten Versands.
  • Versenden oder übergeben Sie Ware nur an die bei den Verkaufsplattformen bzw. PayPal hinterlegten Personendaten.
  • Vorsicht, wenn die Namen von Käufer, Kontoinhaber, E-Mail-Account und/oder Abholer nicht identisch sind.
  • Abholung und Bezahlung vor Ort ist für alle Beteiligten die sicherste Variante.
  • Lassen Sie sich stets einen Personalausweis vorlegen, wenn Sie Ware persönlich übergeben.
  • Sehen Sie beim geringsten Zweifel von dem Geschäft ab!
  • Wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein, wenden Sie sich umgehend an Ihre Polizei (Onlinewache der Polizei Hamburg ). Speichern Sie zu Beweiszwecken den relevanten E-Mail-Verkehr und fertigen Sie Screenshots.

Weiterführende Informationen:

Flyer Onlineshopping (Download)
Flyer Onlineshopping_barrierefreie Leseversion (Download)
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/bestellbetrug/
https://koeln.polizei.nrw/artikel/dreiecksbetrug-achtung-bei-perfider-betrugsmasche