Polizei Hamburg

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Vermieterhinweise

Sie möchten einen Veranstaltungsraum an jemanden vermieten? Wir haben einige Tipps für Sie.

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© pixabay.com

Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen wichtige Informationen geben, falls Sie Räumlichkeiten an Privatpersonen oder Vereine für einzelne Veranstaltungen vermieten.

Wir wollen Ihnen helfen, sich vor unseriösen Anmietungen zu schützen.

Gutgläubige Vermieter überlassen ihre Räumlichkeiten mitunter an ihnen unbekannte Personen. Erfahrungen der Polizei zeigen, dass sie von den Interessenten über den wahren Hintergrund der Anmietung gelegentlich im Unklaren gelassen oder sogar bewusst getäuscht werden. 

Hinter einem seriös wirkenden Auftreten kann sich eventuell verbergen, ein Skinhead-Konzert oder eine extremistische Veranstaltung als harmlose Geburtstagsfeier mit Live-Musik durchzuführen.

Zur Finanzierung von Saalmieten und Gagen werden während dieser Veranstaltungen neben Getränken regelmäßig auch Tonträger mit teilweise strafrechtlich relevanten Musikstücken verkauft, aber auch szenerelevante Artikel (z.B. Kleidungsstücke). 

Bei solchen Veranstaltungen werden oftmals Straftaten begangen. Dies geschieht beispielsweise durch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, das Zeigen des „Hitlergrußes“, das Rufen von „Sieg Heil“ oder das Singen von Liedern mit zum Teil menschenverachtenden und fremdenfeindlichen Textinhalten. 

Bitte bedenken Sie bei der Kurzzeit-Vermietung Ihrer Räumlichkeiten: 

  • Haben Sie als Vermieter einen Mietvertrag geschlossen, ist dieser grundsätzlich für beide Seiten bindend.
  • Ihr Vertragspartner muss nicht zwingend auch der Veranstalter sein. Die Person könnte vorgeschoben sein, um Ihr Vertrauen zu wecken.
  • Um die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins nicht zu gefährden, sollten Sie besonderen Wert darauf legen, dass die Veranstaltung nicht gewerblich genutzt wird, etwa zum Zwecke des Verkaufs von oben genannten Gegenständen.
  • Entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass Sie an Personen vermieten, die Ihre Räumlichkeiten für extremistische Musikveranstaltungen nutzen, kann ein Imageschaden für Sie, Ihren Verein oder Ihr Lokal die Folge sein.

Wir möchten Sie zusätzlich darauf hinweisen, bei schriftlichen Vertragsabschlüssen auch die Einbeziehung nachstehender Regelungen zu erwägen:

  • Vorherige Bekanntgabe der auftretenden Musikgruppen und / oder Darsteller
  • Bekanntgabe der Veranstaltung bei der Polizei.
  • Aufnahme einer Rücktrittsklausel für den Fall unwahrer Angaben des Mieters.
  • Vertragsstrafen für unter eine Rücktrittsklausel fallende Umstände.

Für Rückfragen steht Ihnen Ihre Polizei Hamburg gerne unter der Telefonnummer 040 4286-56201 oder über Ihr zuständiges Polizeikommissariat zur Verfügung.