Polizei Hamburg

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Wichtige Verkehrszeichen

Kinder unter acht Jahren dürfen sowohl auf dem Gehweg als auch auf "baulich angelegten Radwegen" fahren.


Davon sind jedoch Radfahr- und Schutzstreifen ausgeschlossen. Ab dem 8. bis zum 10. Geburtstag dürfen sie sich aussuchen, ob sie den Gehweg oder die Fahrbahn befahren.

Auf dem Gehweg fahrende Kinder haben Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und müssen absteigen, wenn sie Fußgänger gefährden, behindern oder belästigen könnten. Der Fußgängerverkehr hat grundsätzlich Vorrang. Allerdings dürfen auch Fußgänger die radelnden Kinder nicht mehr als notwendig behindern. Kinder müssen, wenn sie auf dem Gehweg fahren, absteigen, wenn sie eine einmündende Straße überqueren wollen. Ab dem 10. Geburtstag dürfen Kinder den Gehweg nicht mehr befahren. Das soll dem Schutz der Fußgänger, besonders auch älteren Menschen und den kleinen Radfahrern dienen. Die Kinder müssen die Bedeutung einiger Verkehrszeichen kennen.
Eine Begleitperson ab 16 Jahren darf ein Kind bis zum achten Lebensjahr radfahrend auf dem Gehweg begleiten.



Schilder, die Wege zeigen

Galerieformat VZ 2-4
© Polizei Hamburg


(v.l.n.r. Radweg, Gemeinsamer Fuß- und Radweg, getrennter Fuß- und Radweg)


Halbes Galerieformat VZ 1
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In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Radfahrer haben den auf der rechten Seite verlaufenden Radweg zu benutzten. Das gilt nur dann nicht, wenn dem Radfahrer das Linksfahren durch Beschilderung erlaubt ist.


Fährt jemand auf der falschen Seite, kommt es an Einmündungen und Ausfahrten häufig zu gefährlichen Situationen oder gar zu Unfällen. Fahrzeugführer müssen an diesen Stellen den Radweg überqueren und schauen oft nur nach links, um eine Lücke im fließenden Verkehr zu erhaschen. Sie beachten dann häufig die falsch fahrenden Radfahrer nicht. Das birgt eine große Gefahr in sich. Kinder und Jugendliche haben noch nicht genug Verkehrserfahrung und können gefährliche Situationen nicht richtig einschätzen und auch nicht angemessen reagieren.


Verbotsschilder

Galerieformat VZ 5-7
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(v.l.n.r. Verbot für Fahrzeuge aller Art, Verbot für Radfahrer, Verbot der Einfahrt)


In diese Straßen dürfen Radfahrer nicht hineinfahren, es sei denn, es wird wiederum durch eine Beschilderung ausdrücklich gestattet.


Vorfahrt

Die Vorfahrtregeln stellen im Verkehrsunterricht ein sehr wichtiges Thema dar. Viele der Kinder und Jugendlichen haben an Kreuzungen Schwierigkeiten, die dort geltenden Vorfahrtregeln zu erkennen. Die vorfahrtregelnde Ampel stellt kein Problem dar. Wohl aber die Bedeutung der Vorfahrtschilder und das entsprechende richtige Verhalten. Dazu gehört auch der Kontrollblick, dass der Wartepflichtige die Vorfahrt tatsächlich beachtet.

Durch folgende Vorfahrtzeichen wird die Vorfahrt geregelt:

Vorfahrt

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Im Schild ist eine Kreuzung abgebildet. Kommt man auf dieses Schild zugefahren, befindet man sich auf der vorfahrtberechtigten Straße. Verdeutlichung für die Kinder: "Dick vor dünn" oder auch "Rakete".


Vorfahrtstraße


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Man hat an dieser und den nächsten Kreuzungen Vorfahrt. Man vergewissert sich natürlich auch hier, ob die Fahrzeuge, die von links und rechts kommen, auch die Vorfahrt beachten.


Das Stop(p)-Schild

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Die Wichtigkeit dieses Schildes wird durch die Form vorgegeben. Es ist das einzige achteckige Schild. Man muss immer anhalten (Fuß absetzen). Es darf erst gefahren werden, wenn der komplette Querverkehr vorbei ist – auch andere Radfahrer.