Ungeschützte Verkehrsteilnehmende
Durch die Mobilitätswende wird der Verkehr zunehmend umweltorientiert und sozial verträglich.
Vor diesem Hintergrund haben zu Fuß gehen, Radfahren und die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) enorm an Bedeutung gewonnen und werden auch zukünftig eine wichtige Rolle auf Hamburgs Straßen spielen. Dieser Wandel muss von der Polizei begleitet werden, damit auch die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden sicher ihr Ziel erreichen. Denn Unfälle bedeuten großes Leid für die Betroffenen selbst, sowie für Familienmitglieder, Freunde und Verwandte. 2021 sind zwei Drittel der im Straßenverkehr getöteten Personen den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden zuzurechnen.
Obwohl die Verkehrsunfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden nur 9 % vom Gesamtunfall geschehen ausmachen, lag der Anteil bei den Verunglückten bei mehr als 48 % (3.914 Verunglückte). Somit ist nahezu jeder zweite Verunglückte ein ungeschützter Verkehrsteilnehmender. Festzustellen ist, dass es die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden oft selbst sind, die Unfälle verursachen. Hierbei führen z. B. das unachtsame Betreten von Fahrbahnen, das Befahren der falschen Radwegseite / unzulässiger Straßenteile, die Missachtung von Rotlicht oder das Fahren unter dem Einfluss alkoholischer Getränke sowie anderer berauschender Substanzen zu schwerwiegenden Folgen.
Bei den anderen Verkehrsbeteiligungen sehen wir, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmende häufig durch zu schnelles Fahren, die Benutzung von Smartphones während der Fahrt, das Überfahren von roten Ampeln und dem rücksichtslosen Parken auf Geh- und Radwegen geschädigt oder gefährdet werden.