Stalking
Sie fühlen sich belästigt, verfolgt oder hilflos? Gegen Stalking kann man sich wehren!
Stalking bezeichnet wiederholtes penetrantes Belästigen, Verfolgen, widerrechtliches Nachstellen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher (und psychischer) Gewalt.
Oft entwickelt sich Stalking aus ehemaligen (Liebes-) Beziehungen. Häufige Motive für Stalking sind das Ausüben von Macht, Dominanz und Kontrolle sowie das übersteigerte Bedürfnis, von dem Opfer wahrgenommen zu werden. Einige Stalker leiden unter regelrechten Wahnvorstellungen.
Die vom Stalker dem Opfer entgegengebrachten „Gefühle“ können „positiv“ (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder „negativ“ (Rachegefühle, Hass) sein. „Positive“ Gefühle können ins Negative umschlagen.
Viele Opfer von Stalkinghandlungen fühlen sich zunächst oft „nur“ belästigt, im weiteren Verlauf jedoch zunehmend macht- und hilflos. Nicht selten sind die gesamten Tagesabläufe der Opfer erheblich beeinträchtigt; sie leben unter Umständen fortdauernd in der Angst, dass ihr Leben oder das ihrer Angehörigen in Gefahr ist.
Stalking-Opfer zeigen vergleichbare Symptome wie Opfer anderer Gewaltdelikte bis hin zu posttraumatischen Belastungsreaktionen. Häufig treten psychosomatische Beschwerden auf; es kann zu Krankschreibungen kommen und zu Problemen am Arbeitsplatz.
In extremen Fällen kündigen Opfer sogar ihren Job oder fühlen sich gezwungen, ihren Wohnort zu wechseln.
Gegen Stalking kann man sich in vielen Fällen zivilrechtlich wehren. Oftmals können Opfer auch durch ihr eigenes Verhalten dazu beitragen, dass der Stalker irgendwann aufgibt.
Viele Betroffene von Stalking möchten gar nicht, dass der Stalker strafrechtlich verfolgt wird, insbesondere, wenn es sich um ihren Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin handelt. Sie möchten einfach nur, dass das Stalking endlich aufhört. In diesen Fällen kann zunächst der Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer gesucht werden, um gemeinsam mit dieser das eigene Verhalten anzupassen und die eigenen Schritte zu planen.
Verletzt der Stalker durch seine Handlungen einen Straftatbestand und/oder schafft er eine Gefahrensituation für das Opfer, ist polizeiliches Einschreiten geboten.
Die Polizei setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten.
- Sie möchten eine Strafanzeige wegen Stalkings erstatten? Das können Sie an jedem Polizeikommissariat tun. Ihren Fall wird dann ein speziell fortgebildeter kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter / eine speziell fortgebildete kriminalpolizeiliche Sachbearbeiterin – für Sie möglichst wohnortnah - übernehmen.
- In akuten Bedrohungsfällen wählen Sie bitte den Polizeinotruf 110!
- Sie möchten sich zunächst über eigene Verhaltensmöglichkeiten oder zivilrechtliche Schritte informieren oder suchen Kontakt zu einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer?
Wir haben zu diesem Zweck einen Informationsflyer für Betroffene entwickelt. Dieser ist auf deutsch sowie in mehreren Fremdsprachen an jedem Polizeikommissariat erhältlich und kann auch hier heruntergeladen werden.