Städtebauliche Kriminalprävention
Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten, wie man durch bestimmte Bau- und Nutzungsstrukturen die Begehung von Straftaten begünstigen bzw. hemmen kann.
Ziel der städtebaulichen Kriminalprävention ist es, durch die präventive Gestaltung von Gebäuden (z.B. Einbruchschutz, übersichtliche Eingangsbereiche) und Freiflächen (z.B. Begrünung, Beleuchtung) die Schaffung von Tatgelegenheiten oder die Entstehung von Angsträumen zu vermeiden und soziale Kontrolle zu ermöglichen.
Eine präventive Gestaltung kann sich positiv auf das Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer auswirken und zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität beitragen.
Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle wirkt bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben als Träger öffentlicher Belange mit und bringt Anregungen und Vorschläge zu kriminalpräventiven Aspekten ein. Sie ist damit Ansprechpartner für Behörden, Bezirksämter, Architekten, die Wohnungswirtschaft, private Bauträger und Investoren für alle Fragen der städtebaulichen Kriminalprävention. Das Angebot der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle ist produktneutral und kostenlos.