Alkoholkonsumverbot

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Alkoholkonsumverbotsgebiete Hauptbahnhof und St. Georg

Gemäß den Verordnungen über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen[1] des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke in bestimmten Gebieten verboten. Hierzu zählen Bereiche am Hauptbahnhof sowie im Stadtteil St. Georg.

 

Was umfasst das Alkoholkonsumverbot? 
 

Das Alkoholkonsumverbot umfasst

  • den Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen
  • und das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr auf öffentlichen Flächen bestimmt sind

und gilt innerhalb der festgelegten Gebiete grundsätzlich für alle Personen.


Wo gilt das Alkoholkonsumverbot?
 

Die Verbotsgebiete im Bereich angrenzend an den Hamburger Hauptbahnhof sowie
im Stadtteil St. Georg sind auf der  Karte dargestellt und teilweise durch zusätzliche Beschilderung (nachstehend ein Beispiel) ausgewiesen.


Karte
 

Das Alkoholkonsumverbotsgebiet wird auf dieser Karte dargestellt:

 

© Polizei Hamburg


Wie erkenne ich das Gebiet des Alkoholkonsumverbotes?
 

Beim Betreten des Alkoholkonsumverbotsgebietes sowie innerhalb des Gebietes weist das nachstehende Schild auf das Alkoholkonsumverbot hin.

© Polizei Hamburg


Welche Ausnahmen gelten in den Gebieten des Alkoholkonsumverbotes?
 

Das Durchqueren des Verbotsgebiets mit alkoholischen Getränken ist auch weiterhin gestattet, ebenso das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese in nicht öffentlichen Bereichen innerhalb des Verbotsgebiets konsumiert werden sollen.


Wie werden Zuwiderhandlungen geahndet?
 

Der Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 200,- € geahndet werden.


[1] „Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes“ und „Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Stadtteil St. Georg“

Zitat Andy Grote

Wenn der Hauptbahnhof für die Allgemeinheit sicherer und attraktiver werden soll, dann muss er für Straftäter unsicherer und unattraktiver werden. Dafür wollen wir noch stärker sorgen.

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