Gemäß der „Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes“ des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke in bestimmten Gebieten verboten.
Das Alkoholkonsumverbot Hauptbahnhof umfasst
und gilt innerhalb des festgelegten Gebietes des Alkoholkonsumverbotes grundsätzlich für alle Personen.
Das Gebiet für das Alkoholkonsumverbot ist in einer interaktiven Karte visuell dargestellt und rot umrandet.
Das Durchqueren des Verbotsgebiet mit alkoholischen Getränken ist auch weiterhin gestattet, ebenso das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese in nicht öffentlichen Bereichen innerhalb des Verbotsgebiets konsumiert werden sollen.
Bei Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 200 Euro fällig werden.
Auf den in der beiliegenden Karte eingezeichneten und durch zusätzliche Beschilderung ausgewiesenen Flächen im Bereich angrenzend an den Hamburger Hauptbahnhof.
Beim Betreten des Alkoholkonsumverbotsgebietes sowie innerhalb des Gebietes weist das nachstehende Schild auf das Alkoholkonsumverbot hin.
Wenn der Hauptbahnhof für die Allgemeinheit sicherer und attraktiver werden soll, dann muss er für Straftäter unsicherer und unattraktiver werden. Dafür wollen wir noch stärker sorgen.