Gemäß den Verordnungen über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen[1] des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Verzehr und das Mitführen alkoholischer Getränke in bestimmten Gebieten verboten. Hierzu zählen Bereiche am Hauptbahnhof sowie im Stadtteil St. Georg.
Das Alkoholkonsumverbot umfasst
und gilt innerhalb der festgelegten Gebiete grundsätzlich für alle Personen.
Die Verbotsgebiete im Bereich angrenzend an den Hamburger Hauptbahnhof sowie
im Stadtteil St. Georg sind auf der Karte dargestellt und teilweise durch zusätzliche Beschilderung (nachstehend ein Beispiel) ausgewiesen.
Das Alkoholkonsumverbotsgebiet wird auf dieser Karte dargestellt:
Beim Betreten des Alkoholkonsumverbotsgebietes sowie innerhalb des Gebietes weist das nachstehende Schild auf das Alkoholkonsumverbot hin.
Das Durchqueren des Verbotsgebiets mit alkoholischen Getränken ist auch weiterhin gestattet, ebenso das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn diese in nicht öffentlichen Bereichen innerhalb des Verbotsgebiets konsumiert werden sollen.
Der Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 200,- € geahndet werden.
Wenn der Hauptbahnhof für die Allgemeinheit sicherer und attraktiver werden soll, dann muss er für Straftäter unsicherer und unattraktiver werden. Dafür wollen wir noch stärker sorgen.