Soll ich den Führerschein abgeben?
Hinweise und Tipps für Seniorinnen und Senioren zum Thema Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr.
Reaktionsfähigkeit bei Senioren
Älterwerden ist ein individueller Prozess, der bei jedem Menschen anders verläuft. Fakt ist jedoch, dass mit zunehmendem Alter die körperlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten nachlassen, was eine sicherte Teilnahme am Straßenverkehr erschwert und möglicherweise auch das sichere Führen eines Fahrzeuges unmöglich macht.
Neben der Reaktionsfähigkeit, spielen das Sehen, die Kraft, die Beweglichkeit, das Hören und die Wahrnehmung eine tragende Rolle, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Sogenannte Mehrfachhandlungen werden zur Herausforderung, weil die Möglichkeit, sich auf mehrere Dinge gleichzeitig zu konzentrieren, abnimmt.
Wo kann ich bei Bedarf den Führerschein abgeben?
Man kann seinen Führerschein an jedem Polizeikommissariat abgeben.
Alternativ hat man auch die Möglichkeit, den Führerschein beim Landesbetrieb Verkehr, nur STANDORT MITTE!, nach vorheriger Terminabsprache, abzugeben. Die dritte Möglichkeit ist das Versenden des Führerscheins per Einschreiben an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) Ausschläger Weg 100, in 20537 Hamburg.
Achtung: In allen Fällen müsste deutlich vermerkt werden, wenn der Führerschein als Andenken erhalten bleiben soll.
Können Senioren ihre Fahrtüchtigkeit an einer Stelle überprüfen lassen?
Grundsätzlich sollte zunächst der Gang zum Hausarzt und zum Augenarzt Klarheit schaffen, ob physische und/oder psychische Einschränkungen in Form von chronischen oder temporären Krankheiten/Erkrankungen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen bzw. verneinen.
Insbesondere der Hausarzt kann dabei als Vertrauensperson fungieren.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eine sogenannte „Rückmeldefahrt“ bzw. einen sogenannten „Fahrfitnesscheck“ zu absolvieren.
Angeboten werden diese Maßnahmen von den Automobilclubs bzw. vom Fahrerlehrerverband. Durchführende sind Fahrschulen, die speziell geschultes Personal haben, denn die „Überprüfungsfahrten“ finden nicht im Fahrschulwagen, sondern im eigenen Pkw der Teilnehmenden statt. Die Fahrlehrerin/der Fahrlehrer sitzt auf dem Beifahrersitz und gibt den Teilnehmenden nach Beendigung der Fahrt eine Rückmeldung, ob alles gut war, oder Verbesserungsbedarf besteht.
Besonderheit: Das Fahrschulpersonal ist weder der Polizei, noch den Führerscheinbehörden gegenüber meldepflichtig. Es werden lediglich Tipps zur Verbesserung/Schulung bzw. der Hinweis auf einen notwendigen Arztbesuch gegeben.
Gibt es Beratungsstellen?
Jede Seniorin/jeder Senior und deren Angehörige mit Wohnsitz in Hamburg, kann sich von unserem Kollegen Jörg Naused informieren und beraten lassen.
Jörg Naused, Seniorenbeauftragter Polizei Hamburg
Verkehrsdirektion 6, Verkehrsprävention
Stresemannstraße 341-347, 22761 Hamburg
Tel.: 040-4286-55455
E-Mail: joerg.naused@polizei.hamburg.de