Polizei Hamburg

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Opferschutz der Polizei Hamburg

Die Hamburger Polizei unternimmt alles, um Sie als Bürger vor Straftaten zu schützen.

Grundinformationen über den polizeilichen Opferschutz in Hamburg:

Absoluten Schutz gegen Gewalt und Kriminalität und eine hundertprozentige Sicherheit kann es allerdings nicht geben. Jeder von uns kann Opfer werden. Auch begangene Straftaten und Unfälle können nicht ungeschehen gemacht werden.

Wir möchten aber unseren Teil dazu beitragen, zumindest die Folgen für die Opfer so gering und so erträglich wie möglich zu halten. Opferschutz und die Vermittlung von Opferhilfe haben für die Polizei Hamburg deshalb einen hohen Stellenwert. Wir möchten niemanden alleine lassen, der Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines Schadenereignisses geworden ist.

Opfer im Sinne des polizeilichen Opferschutzes ist, wer durch eine Straftat oder ein anderes Ereignis (Unfall, Unglück) unmittelbar oder mittelbar physisch, psychisch, sozial oder materiell geschädigt wurde. Mittelbare Opfer können Angehörige, Hinterbliebene sowie Zeugen und Ersthelfer sein.

Die Hilfeleistung der Polizei besteht dabei neben dem angemessenen Umgang mit dem Opfer vor allem in der Erläuterung der Möglichkeiten von Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen, der Information über Opferrechte sowie im Einzelfall in der Vermittlung an die zuständigen Opferhilfeeinrichtungen. Opfer erhalten diese Hilfeleistungen grundsätzlich bei dem / der für sie zuständigen polizeilichen Sachbearbeiter*in.

Insbesondere Opfer von Straftaten haben umfangreiche Rechte, die je nach Einzelfall zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Tragen kommen können. Neben den sog. „Schutzrechten in Strafverfahren“ (z.B. bei der Anzeigenaufnahme, im Ermittlungsverfahren und im weiteren Strafprozess – auch in der Hauptverhandlung), stehen ihnen je nach Einzelfall auch sog. „soziale Entschädigungsrechte“ zu. Diese regeln die Versorgungsansprüche der Opfer in Fällen mit körperlicher Schädigung


Die Arbeit der Polizei endet immer dort, wo medizinische, psychologische, therapeutische oder juristische Hilfe etc. erforderlich ist.

Für diese Fälle existiert im Hamburger Opferhilfe- bzw. Opferberatungsnetzwerk ein vielfältiges Angebot an Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen.

Den individuellen Bedürfnissen der Opfer wird dabei durch hochspezialisierte Opferhilfeeinrichtungen Rechnung getragen. Diese bieten z.B. psychologische Betreuung, interkulturelle Beratung, Beratung bei sexualisierter Gewalt, bei Stalking, bei Menschenhandel und bei Häuslicher Gewalt. Daneben sind Angebote wie Alkohol- und Suchtberatung, Traumaambulanzen, Krisenintervention, Trauerarbeit, Zeugenberatung, Rechtsauskunft und / oder Beratung für Menschen mit Behinderungen vorhanden. Schließlich stehen auch täterorientierte Beratungsstellen zur Verfügung.

Bei allgemeinen Fragen zum Polizeilichen Opferschutz in Hamburg erreichen Sie uns

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Seiten der Sozialbehörde unter: https://www.hamburg.de/opferschutz/