Quelle:
Opferrechte und Entschädigungsleistungen
Opfer von Straftaten haben umfangreiche Rechte
Viele Menschen sind unsicher, ob sie eine Anzeige erstatten sollen, weil sie fürchten, später als Zeugin oder Zeuge bei Polizei und / oder bei Gericht aussagen zu müssen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Strafanzeige Zeit und auch Mühe kostet. Viele Fragen gilt es zu klären, und manches mag Ihnen auf den ersten Blick vielleicht unverständlich und unnötig erscheinen. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie auch ein wichtiger Zeuge sind.
Oft erlangt die Polizei erst durch eine Anzeige und die wertvollen Hinweise der Opfer die notwendigen Informationen, um den oder die Täter zu überführen. Eine Anzeige trägt also auch wesentlich dazu bei, Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger vor weiteren Straftaten zu schützen.
Wenn Sie als Opfer oder Angehöriger Rat und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Polizei, die Sie gerne unterstützt und Ihnen kompetente Ansprechpartner vermitteln kann. Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfsangebote anzunehmen.
Durch Berichte in den Medien haben Sie vielleicht den Eindruck, dass in einem Strafverfahren vor allem der Täter im Mittelpunkt steht und Sie als Opfer bzw. Zeugin / Zeuge keinen Schutz erfahren.
Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl rechtlicher Möglichkeiten für Opfer (und Zeugen) entwickelt und umgesetzt.
Sie als Opfer haben umfangreiche Rechte, die je nach Einzelfall zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Tragen kommen können. Neben den sog. „Schutzrechten in Strafverfahren“ (z.B. bei der Anzeigenaufnahme, im sich anschließenden Ermittlungsverfahren und im weiteren Strafprozess – auch in der Hauptverhandlung), stehen ihnen je nach Einzelfall auch sog. „soziale Entschädigungsrechte“ zu. Diese regeln die Versorgungsansprüche der Opfer.
Diese Opferrechte sind insbesondere im Opferschutzgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Zeugenschutzgesetz, Gewaltschutzgesetz sowie in den Opferrechtsreformgesetzen verankert.
Die Polizei Hamburg hat für Sie die Broschüre „Ihre wichtigsten Rechte als Opfer einer Straftat“ entwickelt, die einen ersten Überblick über die Ihnen zustehenden Rechte bietet und Kontaktdaten von Beratungsstellen, Behörden und sonstigen Auskunftsstellen bereithält.
Sie finden diese Broschüre auf dieser Seite unter "Downloads" und an jeder Polizeidienststelle in Hamburg.
Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf die Polizei nicht leisten. Wenden Sie sich zu diesem Zweck bitte an eine Öffentliche Rechtsauskunft oder einen Rechtsanwalt. Viele Opferhilfeeinrichtungen sind Ihnen bei der Vermittlung spezialisierter Juristen gerne behilflich.
Weiterführende Informationen:
- „Merkblatt für Opfer einer Straftat“ in verschiedenen Sprachvarianten
- „Merkblatt für Opfer einer Straf-Tat, Leichte Sprache“
- Übersicht Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen
- Webseite der Sozialbehörde Hamburg zum Thema Opferschutz
- Opferfibel des Bundesministeriums für Justiz
- Entschädigungsleistung für Opfer von Gewalttaten (OEG-Faltblatt)
- Ich habe Rechte - Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen
- Härteleistung als Opferhilfe für Opfer extremistischer und/oder terroristischer Taten