Mikrozensus 2022
Die kleine Bevölkerungszählung ist seit Januar diesen Jahres angelaufen.
Über das gesamte Jahr hinweg werden mit rund 810.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und
Gemeinschaftsunterkünften rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt. Sie werden nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren für bis zu vier Befragungsjahre ausgewählt.
Mit Informationen über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt ist der Mikrozensus eine wichtige Datenquelle für politische Entscheidungsträger, die Wissenschaft, Medien und auch die breite Öffentlichkeit. Es besteht eine Auskunftspflicht gem. §13 MZG i.V.m. §15 BstatG.
Das Interview wird durch ein Ankündigungsschreiben mit einem ersten Terminvorschlag avisiert.
Zur Beantwortung des Fragebogens stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
- persönliche Besuche durch die Interviewer*innen
- Onlinebefragung
- Fragebogen per Post
- Telefonische Befragung
Manche Bürger*innen fühlen sich durch das Ankündigungsschreiben verunsichert. Daher möchten wir Sie über folgendes informieren:
- Interviewer*innen (auch Erhebungsbeauftragte genannt) erscheinen vor Ihrer Haustür nur nach schriftlicher Ankündigung!
- Interviewer*innen müssen sich durch den sogenannten Ausweis für Erhebungsbeauftragte legitimieren. Bei Unsicherheit, lassen Sie sich zusätzlich den Personalausweis zeigen und vergleichen Sie die Person mit den Ausweisen.
- Echte Erhebungsbeauftragte verlangen NIEMALS und AUS KEINEM GRUND Geld (oder Wertgegenstände)!
Auf der Website https://www.statistik-nord.de/mikrozensus sind ausführliche Informationen, inklusive eines Erklärvideos zum Mikrozensus 2022 abrufbar. Das Video kann ebenfalls mit Untertiteln und in folgenden Sprachen aufgerufen werden: Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch, Türkisch.
- Für Auskünfte und Rückfragen der Bürger:
Statistikamt Nord
E-Mail: mikrozensus@statistik-nord.de
Telefon: 0431 6895-9222 (Hamburger Haushalte)
Weitere Informationen gibt es unter https://www.zensus2022.de
Rechtsgrundlage zur Befragung: Mikrozensusgesetz (MZG) vom 07.12.2016
Informationen zur rechtlich einwandfreien Datenerhebung können unter https://datenschutz hamburg.de/ihrrechtaufdatenschutz/mikrozensus/ abgerufen werden.