Das Kind als Radfahrer
Grundschüler sind oft noch nicht in der Lage, komplexe Verkehrssituation zu erkennen.
Sie können noch keine richtigen Schlüsse ziehen und diese in die angemessenen Reaktionen umzusetzen. Diese Fähigkeit entwickelt sich erst im Laufe der Jahre und ist oftmals erst im Jugendalter abgeschlossen.
Gleichwohl liegt in der 3. und 4. Klasse der Grundschule das Hauptaugenmerk im Verkehrsunterricht auf dem Thema „Fahrradfahren“.
Es werden im Unterricht sowohl theoretische wie auch praktische Akzente gesetzt.
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist es Radfahrern nicht mehr gestattet, den Gehweg zu nutzen. Die Schüler sollen hierauf vorbereitet werden, um sich dann einigermaßen sicher mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen zu können.
So werden in der 3. Klasse die ersten praktischen Übungen im sog. Schonraum - der Sporthalle - mit zur Verfügung gestellten Fahrrädern durchgeführt, um die motorischen Fähigkeiten der jungen Radfahrer zu überprüfen und zu verbessern.
Im theoretischen Unterricht werden durch die Polizeiverkehrslehrer die Themen:
- Das verkehrssichere Fahrrad
- Der Fahrradhelm/Sicher unterwegs
- Die wichtigsten Verkehrszeichen
- Vorfahrtregeln
- Das sichere Linksabbiegen
- Der Tote Winkel
- Vorbeifahren an Hindernissen
- Gefährliche Situationen im Straßenverkehr
behandelt.
Ziel ist es, am Ende des vierten Schuljahres eine Abschlussfahrt durchzuführen, bei der Ihr Kind beweisen kann, dass es relativ sicher Fahrrad fährt und die wichtigsten theoretisch erlernten Verkehrsregeln im realen Straßenverkehr umsetzt.
Zum Abschluss kann es dann den Radfahrpass bekommen.
Es muss Ihnen bewusst sein, dass Ihr Kind auch danach noch nicht fertig ausgebildet ist und besonders in unvorhersehbaren Situationen oft nicht angemessen reagieren kann.
Überlegen Sie deshalb genau, ab wann Ihr Kind seine Wege allein mit dem Rad bewältigen soll.
Vor dem Abschluss der Radfahrausbildung sollte Ihr Kind nicht allein am Straßenverkehr teilnehmen.