Polizei Hamburg

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Informationen der Polizei zum Thema CBD

Derzeit werden unterschiedliche Produkte aus Hanf angeboten, deren THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegen und die nach Darstellung der Vertreiber aufgrund von Ausnahmeregelungen des Betäubungsmittelgesetzes legal sein sollen. Dieses ist eine falsche bzw. reduzierte Interpretation der Gesetzeslage!

Info CBD-b
© Canva Pro Stock Media

Tatsächlich dürfen nur verarbeitete, also stofflich veränderte Hanf-/Pflanzenteile mit weniger als 0,2 Prozent THC angeboten werden und das auch nur, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken/Konsum ausgeschlossen ist (bspw. Hanföle, Nahrungsergänzungsmittel). Sollten unverarbeitete Pflanzenteile in den Produkten einliegen, unterliegen diese Produkte unabhängig von ihrer Rauschfähigkeit dem Verbot des Betäubungsmittelgesetzes (bspw. CBD-Marihuana, CBD-Hash, CBD-Tee). 

Im Falle des An- und Weiterverkaufs machen Sie sich selbst strafbar!


Die Polizei rät:


  • Nehmen Sie keine CBD-Produkte zum Testen und Weiterverkauf von Vertretern entgegen.
  • Lehnen Sie den Weiterverkauf derartiger Produkte komplett ab.
  • Bei Fragen und Auftreten von CBD-Vertretern setzen Sie sich mit ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung.


Laden Sie sich hier gern den Flyer der Polizei Hamburg zu dieser Thematik herunter.