Polizei Hamburg

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Videoüberwachung in St. Georg

Informationen über die Videoüberwachung im Bereich Hansaplatz.

 

Eine Videoüberwachung gab es am Hansaplatz bereits von Juli 2007 bis Oktober 2009. Gründe für die Einführung waren seinerzeit eine hohe Kriminalitätsbelastung und eine Vielzahl von Beschwerden über die Gesamtsituation.

Die Überwachung der Monitore erfolgte in der Polizeieinsatzzentrale. Nach der Neugestaltung des Hansaplatzes wurde die Videoüberwachung ausgesetzt.

 

Straftatenbelastung 

Am Hansaplatz gibt es eine hohe Kriminalitätsbelastung. Es handelt sich um einen von zwei Hot Spots in Hamburg. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist die Straßenkriminalität im Bereich Hansaplatz stark angestiegen. Trotz intensiver Präsenzmaßnahmen durch die Polizei stellt der Hansaplatz einen Kriminalitäts-Brennpunkt dar. Diese Gesamtsituation führt zu einem Unsicherheitsgefühl sowie zu einem Vermeidungsverhalten (Vermeiden der Örtlichkeit).

 

Kriminalitätsbrennpunkte Hamburg
© Polizei Hamburg

 

Kriminalitätsbrennpunkte Hansaplatz
© Polizei Hamburg

 

Straftaten im Bereich Hansaplatz
© Polizei Hamburg

 

 

Der Start der Videoüberwachung ist, in Abhängigkeit zum Fortschritt der Bauarbeiten, für den Sommer 2019 geplant. Sie wird, in Abhängigkeit zur Kriminalitätsbelastung, bis auf Weiteres in Betrieb sein. 

 

Rechtliche Grundlagen

Die Videoüberwachung gem. § 18 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG ) stellt einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ein Eingriff in dieses Recht darf gem. § 18 (3) PolDVG erfolgen:

 

  • zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
  • öffentlich zugängliche Straßen, Wege und Plätze
  • mittels Bildübertragung offen beobachten und
  • Bildaufzeichnungen von Personen anfertigen, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten der Straßenkriminalität begangen worden sind und
  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung derartiger Straftaten zu rechnen ist. 

Die Bilder der polizeilichen Videoüberwachung werden während der folgenden Schwerpunktzeiten aufgezeichnet und gespeichert:

  • Montag bis Donnerstag, jeweils von 15:00 Uhr bis 07:00 Uhr
  • Freitag bis Sonntag, jeweils von 09:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Es erfolgt eine Verpixelung aller privaten Bereiche ("private zones"). Eine automatisierte Löschung wird nach spätestens 30 Tagen durchgeführt. Es erfolgt keine automatische Löschung, wenn die Daten

 

  • zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt werden oder
  • Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, dass die Person künftig Straftaten begehen wird und
  • die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist.

 

Kameratechnik 

Kameras für die Nutzung nach § 18 PolDVG.

 

  • Geplanter Typ:  Hikvision  DS-2DF8225IX-AEL
  • Zoom:   5,7mm  -  142mm
  • Auflösung:  1920  x  1080 Pixel  = Full HD
  • Schwenkbar:  360° endlos
  • Gesichtserkennung: NEIN

Geplante Aufstellorte und Blickrichtungen der Kameras können Sie dieser Grafik entnehmen:

Kamerastandorte am Hansaplatz
© Polizei Hamburg

 

  

Beispiele

Zur Verdeutlichung sehen Sie Kamerabilder mit Verpixelung "private zones" an Beispielen im Bereich Reeperbahn.

Videoüberwachung Beispiel Beatlesplatz
© Polizei Hamburg
Beispielbild Videoüberwachung Reeperbahn
© Polizei Hamburg
Beispielbild Videoüberwachung Silbersackstraße
© Polizei Hamburg
Beispielbild Videoüberwachung Talstraße
© Polizei Hamburg

 

Alle Informationen können Sie auch der Präsentation im Downloadbereich entnehmen.