Polizei Hamburg

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Infos für Errichterfirmen

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Informationen zu den Pflichtenkatalogen für Errichterfirmen

Das LKA Hamburg gibt schriftliche Adressennachweise von Errichterunternehmen mechanischer- und elektronischer  Sicherungseinrichtungen heraus. Im Rahmen der Fachberatungen  verweist die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizei Hamburg auf diese Firmen zur weiteren Umsetzung. Ratsuchenden können so Fachfirmen genannt werden, die sich freiwillig dem Aufnahmeverfahren, basierend auf dem Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichter (in der jeweils gültigen Fassung) unterworfen haben und dazu die formellen, sowie fachlichen Voraussetzungen nachgewiesen haben. Das Aufnahmeverfahren ist nach bundeseinheitlichen Kriterien geregelt und garantiert so die polizeiliche Verpflichtung zur Neutralität.
Die konkreten Aufnahmekriterien für die Errichterunternehmen können Sie im Pflichtenkatalog für Mechanik (Pkt.1) und im Pflichtenkatalog für Elektronik (Pkt. 2.1) einsehen.


1. Pflichtenkatalog Mechanik


Die Kriterien für die Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen sind in den nachfolgenden Dokumenten festgelegt.

Den ausgefüllten Antrag und alle einzureichenden Unterlagen zur Aufnahme in den Adressnachweis für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen richten Sie bitte an die unten benannte Dienststelle des LKA Hamburg.


2. Pflichtenkatalog Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Einbruchmeldeanlagen (EMA)  

Die Kriterien für die Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen elektronischer Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind in den nachfolgenden Dokumenten festgelegt.

2.1 Pflichtenkatalog ÜMA/EMA Elektronik

Den ausgefüllten Antrag und alle einzureichenden Unterlagen zur Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen von ÜMA/EMA senden Sie bitte an die unten benannte Dienststelle des LKA Hamburg.

2.2 Pflichtenkatalog Video

Den ausgefüllten Antrag und alle einzureichenden Unterlagen zur Aufnahme in den Adressennachweis für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen senden Sie bitte an die unten benannte Dienststelle des LKA Hamburg.

Alle Anträge bitte an:

LKA Hamburg 

Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle , FSt 33

Caffamacherreihe 4,  20355 Hamburg