Wir informieren: Elektrokleinstfahrzeuge
Kleine Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sollen moderne und umweltfreundliche Mobilität in den Städten ermöglichen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Elektrokleinstfahrzeuge sind eine neue Klasse von Fahrzeugen, die ausschließlich durch einen elektrischen Motor angetrieben werden. Darunter fallen z. B. E-Scooter, Segways usw..
Diese Elektrokleinstfahrzeuge müssen folgende Merkmale aufweisen, um mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen:
- Ausstattung mit Bremsen, Beleuchtungsanlage und Reflektoren, Schallzeichen, Lenk- oder Haltestange (sogenannte „Hoverboards“ sind weiterhin unzulässig)
- Mindestens 6 bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, z. B. Segways)
Weitere Regelungen:
- Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre
- Keine Führerscheinpflicht
- Betriebserlaubnis erforderlich
- Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig, der Nachweis erfolgt durch eine Versicherungsplakette zum aufkleben
- Keine Helmpflicht, das Tragen eines Helmes wird aber empfohlen
Elektrokleinstfahrzeuge müssen auf vorhanden Radwegen oder Radfahrstreifen fahren – nur wenn diese fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen auch mit ausgeschaltetem Motor nicht genutzt werden. Fahrradfahrer und Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Es gelten die Sanktionen für Rotlichtverstöße und Handynutzung sowie die Promillegrenzen für Kraftfahrzeugführer.