Bindungsmanagement
Die Polizei Hamburg unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, Beruf und Familie in Balance zu bringen.
Eine Möglichkeit sind Beurlaubungen – z. B. zur Pflege von Angehörigen oder eine Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Beurlaubung gut vorzubereiten und den beruflichen Wiedereinstieg nach der Beurlaubung rechtzeitig zu planen.
Vor der Beurlaubung
Stellen Sie über Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten einen Antrag auf Beurlaubung bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Geben Sie dabei den Grund für Ihren Beurlaubungswunsch, sowie die voraussichtliche Dauer der Beurlaubung an.
Bei Fragen zum Antrag, Arbeitsrecht und Ihrem Vertrag schauen Sie bitte zunächst ins Personalportal im Intranet unter dem Link
https://fhhportal.ondataport.de/websites/1002/Seiten/Startseite.aspx
Sollten dann noch Antworten fehlen, hilft Ihnen Ihre Personalsachbearbeitung
gerne weiter.
Besprechen Sie mit Ihrer / Ihrem Vorgesetzten:
- Beginn und Dauer der Beurlaubung.
- Besprechen Sie, was für Ihre Rückkehr geplant ist.
- Benennen Sie gemeinsam eine Person, die während der Beurlaubung im Sinne eines Patenschaftsmodells Kontakt zu Ihnen hält – z.B. die / der Vorgesetzte oder eine Kollegin / ein Kollege.
So werden Sie regelmäßig über alle Änderungen informiert
(z. B. fachliche, personelle oder rechtliche). - Teilen Sie Ihrer Kontaktperson gerne Ihre persönlichen Kontaktdaten
mit. - Klären Sie die Übernahme Ihres Arbeitsbereichs – z. B. Übergabe
und Nachfolge. - Stimmen Sie ab, ob Sie zu betrieblichen Veranstaltungen –
z. B. Betriebsausflügen, Jubiläen, oder Fachtagungen eingeladen
werden möchten.
Besprechen Sie mit Ihrer Personalsachbearbeitung:
- Beginn, Dauer sowie die Möglichkeiten einer Verlängerung der
Beurlaubung. - Informieren Sie sich rechtzeitig über die relevanten rechtlichen
Rahmenbedingungen Ihrer Beurlaubung – z. B. über Teilzeit
während der Elternzeit.
Nur für Verwaltungsangehörige:
- Klären Sie, welche Fortbildungsmöglichkeiten Sie während der
Beurlaubung haben. Die Teilnahme an ZAF-Fortbildungen während
der Beurlaubung ist ein besonderer Service, den wir Ihnen
bieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Fortbildung
während der Beurlaubung nicht als Arbeitszeit gilt, und dass
Ihnen Fahrtkosten nicht erstattet werden können. Während des
Lehrgangs, sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Veranstaltung
besteht Dienstunfall- bzw. Arbeitsunfallschutz. - Den aktuellen ZAF-Veranstaltungskatalog finden Sie im Internet:
www.hamburg.de mit dem Suchbegriff „ZAF“.
Während der Beurlaubung
Während der Beurlaubung versorgt Sie Ihre Kontaktperson mit Informationen zu Entwicklungen in Ihrem Arbeitsbereich. Informieren Sie Ihre Personalsachbearbeitung, falls sich während Ihrer Beurlaubung Ihre persönlichen Daten ändern sollten. Diese steht Ihnen bei allen Fragen gerne zur Seite.
Beruflicher Wiedereinstieg
Nach der Beurlaubung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie
kehren auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück oder Sie beginnen
in einem neuen Arbeitsbereich. Ein Anspruch auf Rückkehr auf
den bisherigen Arbeitsplatz besteht nicht.
Wenn Sie auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz
zurückkehren:
- Nehmen Sie bitte sechs Monate vor Ende der Beurlaubung Kontakt zu Ihrer / Ihrem Vorgesetzten auf und besprechen Sie Ihren Wiedereinstieg.
- Klären Sie gemeinsam, ob die internen Arbeitsabläufe unter
Umständen umgestaltet werden können, um die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie zu unterstützen. - Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Personalsachbearbeitung.
Wenn Sie nicht auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz
zurückkehren: - Nehmen Sie spätestens sechs Monate vor Beurlaubungsende
Kontakt mit Ihrer Personalkoordination auf. - Die Personalkoordination wird mit Ihnen ein Beratungsgespräch
führen, in dem Sie Ihren Wiedereinstieg gemeinsam besprechen. - Überlegen Sie sich vor dem Gespräch,
- in welchen Bereichen Sie gerne arbeiten würden bzw.
- welche Einsatzfelder für Sie vorstellbar sind.
- Welche Qualifikationen haben Sie?
- Welche Erfahrungen bringen Sie mit?
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung in einer neuen Dienststelle
abhängig von den jeweiligen Personalbedarfen ist.
Sobald die Personalkoordination einen passenden Einsatzbereich
für Sie gefunden hat, meldet sie sich bei Ihnen und vermittelt den
Kontakt zu Ihrer / Ihrem neuen Vorgesetzten.
- Rufen Sie die / den neuen Vorgesetzten gerne an und vereinbaren
ein erstes Kennenlerngespräch in dem Ihnen der Arbeitsbereich
und Ihre neue Aufgabe vorgestellt werden.
Nur für Verwaltungsangehörige:
- Möchten Sie Ihren Wiedereinstieg stärker selbst gestalten, so
haben Sie auch die Möglichkeit, sich selbst auf Stellenangebote
zu bewerben. Die Stellenangebote der verschiedenen Behörden
finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/stellensuche - Planen Sie mit Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten Ihre Einführungsphase.
- Dazu sollten
- ein Einführungsgespräch gleich zu Beginn Ihrer
neuen Beschäftigung, - ein erstes Feedbackgespräch nach ca. drei Monaten und
- ein zweites Feedbackgespräch nach ca. sechs Monaten
gehören.
- ein Einführungsgespräch gleich zu Beginn Ihrer
- Fragen Sie nach Besonderheiten in Ihrem neuen Arbeitsbereich
und machen Sie Vorschläge, wie Sie sich noch besser einbringen
können.