Achtung vor betrügerischen Wohnungsangeboten!
Aktuell versuchen Betrüger mit einer neuen Masche, Wohnungssuchende um ihr Geld zu bringen. Dabei gehen Sie äußerst geschickt vor, so dass die potentiellen Opfer keinerlei Verdacht schöpfen.
Wie funktioniert‘s?
Die Täter schalten auf unterschiedlichen Online-Vermietungsportalen Vermietungsanzeigen. Bei Interesse werden die Wohnungssuchenden von einer im Handelsregister registrierten Hausverwaltung per E-Mail kontaktiert. Anschließend werden Informationen telefonisch ausgetauscht.
Zwecks Besichtigung der Wohnung wird den Interessenten der Standort eines Schlüsseltresors, ebenfalls per Mail, mitgeteilt. Diese besichtigen im Anschluss daran allein die Wohnung.
Im weiteren Verlauf werden sie aufgefordert, Schufa-Auskünfte einzureichen und online übersandte Mietverträge zu unterschreiben.
Nach Vertragsabschluss werden weitere Zahlungen (z.B. Kautionen, erste Mietzahlungen, eventuelle Abschlagszahlungen für das vorhandene Mobiliar) verlangt, die auf ein deutsches Konto überwiesen werden sollen.
Wie kann ich mich schützen?
- Seien Sie aufmerksam, wenn es sich um eine äußerst günstige Wohnung in bestem, renoviertem Zustand, die sich zudem in einer Top-Lage befindet, handelt!
- Werden Sie misstrauisch, wenn der Schlüssel in einem Schlüsseltresor hinterlegt ist, und Sie sich allein die Wohnung anschauen dürfen!
- Bestehen Sie auf eine persönliche Begegnung! Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn der Wohnungseigentümer behauptet, bei der Wohnungsbesichtigung nicht persönlich anwesend sein zu können und auch kein Makler oder Verwalter vor Ort ist.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei anderen Mietern im Haus, ob diese Kenntnis von einem Auszug der Nachbarn | einer Neuvermietung der Wohnung haben!
- Hängen Schaukästen im Treppenhaus? Prüfen Sie die dort angegebenen Erreichbarkeiten und kontaktieren Sie im Zweifel den Hausmeister, ob dieser von einer Neuvermietung weiß.
Sie sind auf Immobilien-Betrüger hereingefallen?
- Fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen, wenn Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen haben. Bei Zahlungen per Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
- Wenn Sie als wohnungssuchende Person auf eine betrügerische Anzeige hereingefallen sind und Sie Ihre Daten bereits an die Betrüger weitergegeben oder Zahlungen geleistet haben, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Dies ist online unter https://www.polizei.hamburg/onlinewache-der-polizei-hamburg-ereignisort oder an jedem Hamburger Polizeikommissariat möglich.
- Speichern Sie zu Beweiszwecken den relevanten E-Mail-Verkehr und fertigen Sie Screenshots der jeweiligen Internetseiten.
- Melden Sie verdächtige Annoncen dem Betreiber des Immobilienportals.