Ablenkung im Straßenverkehr
Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr führt zu einer massiven Erhöhung des Unfallrisikos.
Im Jahr 2021 wurden wenige Unfälle durch „Ablenkung i. S. d. § 23 Abs. 1a StVO“ (z. B. Handy) und „Ablenkung in anderen Fällen“ (z. B. Kopfhörer etc.) als Ursache registriert. Das ist ein positiver Wert in der Unfallstatistik aber tatsächlich dürfte Ablenkung viel häufiger Unfallursache sein. Das Problem ist die Nachweisbarkeit.
Eine Studie belegt, dass Ablenkung in bis zu zehn Prozent aller Unfälle mit Todesfolge ursächlich ist und bei etwa einem Drittel aller Verkehrsunfälle eine Rolle spielt. Dass sich viele Verkehrsteilnehmende nicht an die Regeln halten zeigen auch die vielen Ordnungswidrigkeiten, die wir jedes Jahr zur Anzeige bringen. Allein im Jahr 2021 hat die Polizei Hamburg etwa 7.500 Verfahren im Kontext Ablenkung eingeleitet.