Zwangsprostitution
Hilfsangebot des LKA Hamburg
Guten Tag!
Wir sind vom LKA 65 und zuständig für das Hamburger Rotlichtmilieu. Wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung haben sollten, können Sie sich gerne an uns wenden. Folgende Umstände könnten darauf hindeuten, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dass Sie sich an uns wenden sollten:
- Ihre Arbeitszeiten dürfen Sie nicht selbst bestimmen.
- Ihre Einnahmen dürfen Sie nicht oder nur zu einem geringen Anteil für sich behalten.
- Den Umfang Ihres Angebots dürfen Sie nicht selbst bestimmen.
- Sie haben keinen Zugriff auf Ihren Ausweis.
- Ihnen wird gesagt, dass Ihnen die Polizei Probleme bereiten wird.
- Sie sind nach Deutschland gekommen, weil man Ihnen eine andere Tätigkeit zugesagt hatte.
- Sie sind Opfer von körperlicher oder seelischer Gewalt geworden.
- Ihre Familie im Heimatland wird bedroht.
- Sie sollen die Kosten für Ihre Reise nach Deutschland abarbeiten.
- Ihnen ist gesagt worden, dass Sie sich für eine gemeinsame Zukunft prostituieren sollen.
Prostitutionsausübung ist nicht verboten. Wir möchten, dass Sie dies freiwillig und selbstbestimmt tun.
Wir arbeiten mit verschiedenen Fachberatungsstellen außerhalb der Polizei zusammen und können entsprechende Kontakte vermitteln.
Falls Sie nicht Deutsch sprechen können, kümmern wir uns gerne um einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Auch wenn Sie jemanden kennen, der Probleme im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung haben könnte, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind wie folgt erreichbar:
- Telefon: 040-4286-76501
- Mobil / WhatsApp: 0160 2768694 (aus dem Ausland 0049-160-2768694)
- E-Mail: lkahh65@polizei.hamburg.de
Wenn Sie uns nicht sofort erreichen, kontaktieren wir Sie umgehend am nächsten Werktag.
In einem akuten Notfall wählen Sie bitte die 110 oder suchen Sie die nächste Polizeidienststelle auf.
Landeskriminalamt Hamburg / LKA 65
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg