Polizei Hamburg

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Abgeschleppte Fahrzeuge

Nicht immer werden abgeschleppte Fahrzeuge zur Zentralen Verwahrstelle für Kraftfahrzeuge verbracht. In Einzelfällen werden Fahrzeuge auch nur an geeignete Orte in unmittelbarer Nähe umgesetzt.

Bei Fragen können Sie sich auch an das für den Abstellort Ihres Fahrzeugs zuständige Polizeikommissariat wenden. Für die Ermittlung des zuständigen Polizeikommssariats benutzen Sie bitte den Behördenfinder Hamburg.

Sichergestellte Fahrzeuge werden zu den zentralen Verwahrstellen in der Ausschläger Allee bzw. in die Flughafenstraße verbracht.

Wir empfehlen die Anfahrt mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln

Verwahrstelle Ausschläger Allee

Anfhartsskizze zum Verwahrplatz der Polizei in Hamburg Rothenburgsort
© Polizei Hamburg

Anschrift
Zentrale Fahrzeugverwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge
Ausschläger Allee 179
20539 Hamburg

Standort: https://goo.gl/maps/SWrqc5g6EbDQAz8B8

Verkehrsanbindung
Sie erreichen die zentrale Fahrzeugverwahrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Richtung Innenstadt kommend wie folgt:

  • per S-Bahn Linie S2 bzw. S21 in Richtung Bergedorf oder Aumühle bis zur Haltestelle Tiefstack (nicht barrierefrei), von dort über die Ausschläger Allee Richtung Innenstadt. Etwa eine Minute Fußweg.
  • per (Metro-)Bus-Linien 3, 120, 124 vom Hauptbahnhof/ZOB oder mit der Linie 130 von der U-Bahnstation Burgstraße bis zur S-Bahnstation Tiefstack (Buslinien barrierefrei).

Ihre ÖPNV-Verbindung können Sie über den HVV-Fahrplan erfragen.

Öffnungszeiten
Montag - Sonntag, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
Telefon: 040/7810450

Fax: 040/78104510

Verwahrstelle Flughafenstraße

Anfahrtsskizze zur Verwahrstelle der Polizei am Hamburger Flughafen
© Polizei Hamburg

Anschrift

Zentrale Verwahrstelle für abgeschleppte Fahrzeuge
Flughafenstraße,
22335 Hamburg

Standort: https://goo.gl/maps/wGPah9eq3v3qdBqC6  

Verkehrsanbindung

Sie erreichen die zentrale Fahrzeugverwahrstelle Flughafenstraße mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Richtung Innenstadt kommend wie folgt:

  • Per S 1 in Richtung Flughafen Airport bis zur Haltestelle Flughafen Airport (barrierefrei), den Ausgang Richtung Terminal 1 bzw. Parkhaus P 1 nutzen, von dort in Richtung Norden der Ausschilderung Parkhaus P1 bzw. Flughafenmitarbeiterparkplätze und Nordtorwache folgen. Etwa zehn Minuten Fußweg.
  • Per Bus-Linien 292, 392, 606, X 95; Ausschilderung Parkhaus P1 bzw. Flughafenmitarbeiterparkplätze und Nordtorwache folgen
  • Es besteht keine direkte Zufahrtsmöglichkeit zur Verwahrstelle. 

Ihre ÖPNV-Verbindung können Sie über den HVV-Fahrplan erfragen. (Fahrplanauskunft zur S- Bahnhaltestelle Hamburg Airport)

Öffnungszeiten
Montag - Sonntag, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
Telefon: 0711/ 94791 – 201, - 202, -203

Was benötigen Sie für die Abholung Ihres Fahrzeuges?
Für die Abholung sind mitzubringen:

  • ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, mit aktueller Meldeadresse insbesondere Bundespersonalausweis bzw. ein entsprechendes ausländisches Personalpapier oder einen Reisepass ggf. in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung.
  • Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Vollmacht des Halters.
  • Bargeld oder EC-Karte.

Gebühren

Gegen Zahlung der Gebühren für polizeiliches Handeln, der Verwahrgebühr und der Abschleppkosten wird Ihnen das Fahrzeug in der Verwahrstelle übergeben.
Dadurch kann i.d.R. ein Gesamtbetrag von 450,- bis 550,- Euro (für PKW) fällig werden. Die Gebühr für andere Fahrzeuge kann entsprechend teurer sein.


Bei den Gebühren für polizeiliches Handeln und den Abschleppkosten handelt es sich um einmalig entstehende Gebühren/Kosten, die Verwahrgebühr richtet sich nach den Stand-/Verwahrzeiten.

Im Zuge einer Gebührenüberprüfung werden die Verwahrgebühren, die neben
den Kosten für die Abschleppunternehmen und der Amtshandlungsgebühr
zu erheben sind, ab dem 01.01.2023 neu festgesetzt.

Verwahrgebühr (gültig ab dem 01.01.2024)

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)

  • Für die ersten 24 Stunden: 135,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 15,00 Euro

Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4t bis 7,5t

  • Für die ersten 24 Stunden: 202,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 30,00 Euro

Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen

  • Für die ersten 24 Stunden: 27,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 4,00 Euro

Kraftrad

  • Für die ersten 24 Stunden: 68,00 Euro
  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 10,00 Euro


Die Amtshandlungsgebühr im Zusammenhang mit der Sicherstellung wird ab dem 01.01.2023 neu festgesetzt.

Sie beträgt: 75,00 Euro