Polizei Hamburg

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Wasserschutzpolizei vor Ort

Die Aufgaben der drei Wasserschutzpolizeikommissariate und des Wasserschutzpolizeireviers.

WSPK 1 (Waltershof)

Galerieformat WSPK 1
© Polizei Hamburg

Der örtliche Zuständigkeitsbereich des WSPK 1 ist von den am Waltershofer Hafen gelegenen großen Containerterminals der Firmen EUROGATE und HHLA, dem Massengutumschlag im Sandauhafen sowie einer Reihe von den im westlichen Hafenbereich und an der Unterelbe liegenden Sportboothäfen geprägt. Daher konzentriert sich im Reviergebiet des WSPK1 etwa die Hälfte des den Hamburger Hafen anlaufenden gewerblichen Seeschiffsverkehrs. In der Sportbootsaison erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf dem Wasser durch einen erheblichen Anteil von Sportbooten.

Das Reviergebiet des WSPK 1 umfasst mit dem nördlichen Köhlbrand und dem Sandauhafen, der Elbe mit Waltershofer- und Finkenwerder Häfen sowie dem Mühlenberger Loch und der Este die westlichen Teile des Hamburger Hafens bis zur Landesgrenze. Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg nehmen die Mitarbeiter des WSPK 1 darüber hinaus wasserschutzpolizeiliche Aufgaben auf der Seeschifffahrtsstraße Elbe und ihren Nebenfahrwassern von der westlichen Hafengrenze bei Tinsdal bis St. Margarethen bei Brunsbüttel wahr.

WSPK 1

Waltershofer Damm 1, 21129 Hamburg

Tel.: 040/4286-65110, wspk1@polizei.hamburg.de


WSPK 2 (Steinwerder)

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© Polizei Hamburg


Der Zuständigkeitsbereich des WSPK 2 ist vielseitig strukturiert. Neben dem Seegüterumschlag in Form von Containern und konventionellem Stückgut, dem Schiffbau bei Blohm & Voss sowie zahlreichen Binnenschiffs- und Sportbootliegeplätzen im gesamten Reviergebiet, prägt der nördliche Hafenrand mit seinen touristischen und freizeitorientierten Angeboten sowie der beiden Kreuzfahrtterminals die Tätigkeit der Mitarbeiter des WSPK 2.

Das Reviergebiet des WSPK 2 umfasst die mittleren und östlichen Teile des Hamburger Hafens, den nördlichen Hafenrand mit den St.Pauli-Landungsbrücken und der Überseebrücke. Weiterhin die Kanäle und Fleete der Speicherstadt und die Wasserflächen der Norderelbe aufwärts bis zur Bunthäuser Spitze mit ihren Nebenarmen Dove- und Gose Elbe. Darüber hinaus nimmt das WSPK 2 die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Bille, der Alster und ihren Kanälen wahr.

WSPK 2

Steinwerder Damm 10, 20457 Hamburg

Tel.: 040/4286-65210, wspk2@polizei.hamburg.de


WSPK 3 (Harburg)

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© Polizei Hamburg


Der örtliche Zuständigkeitsbereich des WSPK 3 ist durch zahlreiche Liegeplätze für See- und Binnentankschiffe sowie die landseitigen Verlade- und Lagereinrichtungen für den Umschlag von flüssigen Massengütern geprägt. Am linken Ufer der Süderelbe befindet sich mit dem Containerterminal Altenwerder die modernste Containerumschlagsanlage Hamburgs. In den vier Harburger Seehäfen werden unverpackte Güter aller Art umgeschlagen. Über das Lauenburger Dreieck (Elbe, Elbe-Lübeck-Kanal, Elbe-Seitenkanal) erreichen sehr viele Binnenschiffe den Hamburger Hafen. In den Sommermonaten sorgen zusätzlich zahlreiche Sportboote für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Das Quartier rund um den Harburger Binnenhafen unterliegt seit einiger Zeit einem städtebaulichen Wandel. In dem früher überwiegend durch Industrieansiedlungen geprägten Gebiet steht heute die Verbindung von Arbeiten und Wohnen am Hafen im Vordergrund.

Das Reviergebiet des WSPK 3 umfasst die südlichen Teile des Hamburger Hafens mit der Süderelbe ab Köhlbrandbrücke, der Rethe mit Kattwyk- und Blumensandhafen, dem südlichen Reiherstieg sowie den Harburger See- und Binnenhäfen. Aufgrund des Verwaltungs-abkommens zwischen den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg nehmen die Mitarbeiter des WSPK 3 darüber hinaus wasserschutzpolizeiliche Aufgaben von der östlichen Hafengrenze bei Oortkaten bis unterhalb der Schleuse Geesthacht wahr.

WSPK 3

Am Überwinterungshafen 1, 21079 Hamburg

Tel.: 040/4286-65310, wspk3@polizei.hamburg.de

WSPR 4 (Cuxhaven)

Tel.: 040/4286-65610

Galerieformat WSPK 4
© Polizei Hamburg


Die hamburgischen Polizeibeamten nehmen alle allgemeinpolizeilichen Aufgaben im Hamburgischen Wattenmeer wahr. In Kooperation mit der WSP Schleswig-Holstein gewährleisten sie im deutschen Seegebiet östlich der Wesermündung bis hinauf nach Sylt mit ihrem seegehenden Streifenboot eine 24-Stunden-Präsenz. Darüber hinaus vertreten die Beamten die WSP Hamburg in der WSP-Leitstelle der Küstenländer im Gemeinsamen Lagezentrum See in Cuxhaven.

Das Reviergebiet des WSPR 4 erstreckt sich auch auf das Hamburgische Wattenmeer mit seinen Inseln Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn. Darüber hinaus nimmt die WSP Hamburg aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg neben ihrer Tätigkeit im Hamburger Hafen wasserschutzpolizeiliche Aufgaben auf der Seeschifffahrtsstraße Elbe von Hamburg bis in die Nordsee wahr.

Die grundlegenden Aufgaben aller WSPK und des WSPR 4 sind:

● Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des
   Schiffsverkehrs
● Kontrolle der Schiffssicherheit, der maritimen Umweltvorschriften, des
   grenzüberschreitenden Verkehrs und des Umschlags und Transports von
   Gefahrgütern im Schiffs- und Straßenverkehr
● Ermittlung von Schiffsunfällen
● Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
● Durchführung vorbeugender polizeilicher Maßnahmen
● Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben stehen den WSPK 1-3 und dem WSPR 4 insgesamt 2 seegehende Küstenstreifenboote, 7 Hafenstreifenboote, 4 Hilfseinsatzboote, 1 Alsterstreifenboot und 18 Funkstreifenwagen zur Verfügung.

Erreichbarkeiten der WSPK und des WSPR erfahren Sie auch über den Behördenfinder.