Polizei Hamburg

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Quelle: Versammlungsbehörde Hamburg

Versammlungsbehörde Hamburg

Was müssen Sie bedenken, wenn Sie eine Versammlung oder eine Demonstration durchführen wollen? Die Antworten erhalten Sie hier.

Sie möchten eine Demonstration durchführen? Auf den nächsten Seiten zeigen wir Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.

Wer sind wir:

Wir verstehen uns als Servicedienststelle für alle Anmelderinnen und Anmelder, die eine Demonstration unter freiem Himmel durchführen möchten. Dabei unterscheiden wir zwischen Versammlungen (stationär) und Aufzügen (bewegend auf einer bestimmten Wegstrecke).

Die Versammlungsbehörde, hier in Hamburg angesiedelt bei der Polizei, ist u.a. zuständig für:

  1. die Abwicklung des Anmeldeverfahrens
  2. Durchführung von Kooperationsgesprächen
  3. Sachbearbeitung für Ausnahmegenehmigungen nach dem Bannkreisgesetz
  4. Vorbereitung und Fertigung von Auflagen und Verboten 

Nicht zuständig ist die Versammlungsbehörde bei der Anmeldung von Infoständen!

Infostände dienen lediglich der Weitergabe von einseitigen Informationen (Verteilen von Flyern oder mündliche Informationen an interessierte Bürger) mit zufällig vorbeikommenden Einzelpersonen.

Wenn Sie einen Infostand anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Bezirksamt.

Aufgaben der Versammlungsbehörde - Kooperationsgebot

Damit Demonstrationen friedlich durchgeführt werden können, ist die Zusammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde bzw. Polizei und Veranstaltern unverzichtbar.

Die Versammlungsbehörde geht aktiv auf den jeweiligen Anmelder zu und führt im Vorfeld sog. Kooperationsgespräche bzw. bietet solche Gespräche an:

  • um Einzelheiten der Durchführung zu erörtern,
  • Auskünfte zu geben,
  • zu beraten,
  • den störungsfreien Verlauf der Versammlung zu sichern und somit die Bewältigung unvorhergesehener Situationen erleichtern zu können bzw. solche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen.
  • Grundrechtsausgleich herzustellen

Durch diese persönlichen Gespräche soll ein gegenseitiger Informationsaustausch gesichert werden und sie sollen darüber hinaus als eine vertrauensbildende Maßnahme dienen.

Die Kooperationspflicht gilt nicht nur für die Versammlungsbehörde, sondern auch für Anmelder, Veranstalter und Leiter.

Wo oder wie erreichen Sie uns?

Wo oder wie erreichen Sie uns?

Karte Polizeipräsidium
© google

 


Polizei Hamburg
Versammlungsbehörde

Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg
Tel.: +49 40 4286 – 22410
        +49 40 4286 – 22411
        +49 40 4286 – 22412
        +49 40 4286 – 22413
        +49 40 4286 – 22414
Fax:  +49 40 427 – 999666
Mail: lagezentrum@polizei.hamburg.de

Öffnungszeiten
Mo – Do:    07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr:               07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Die genannten Telefonnummern werden außerhalb der allgemeinen Dienstzeit durch das Lagezentrum der Polizei Hamburg bedient.

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