VD 43 – Vermögensabschöpfung
Einziehung mit Nachhaltigkeitseffekt – das Übel an der Wurzel packen!
„Da stimmt doch etwas nicht!“ – Der Besatzung eines FuStw fällt die ausgebeulte Plane des Sattelkraftfahrzeugs vor ihnen auf. Der Selbsteinsatz wird auf dem Fuße gemeldet und das Fahrzeug angehalten.
Bei der Kontrolle offenbaren sich diverse Strohballen hinter der Plane, teilweise nicht ordnungsgemäß gesichert. Ein klarer Fall von nicht vorschriftsmäßiger Ladungssicherung und nach dem Nachmessen zusätzlich noch eine nicht genehmigte Überbreite. Die Owi wird geschrieben, eine Weiterfahrt bis zum Herstellen eines ordnungsgemäßen Zustandes untersagt.
Fertig! Oder etwa nicht?
Das Bußgeld gegen den Fahrer ist zwar schmerzlich für ihn, aber führt höchstwahrscheinlich nicht dazu, dass die Speditionsfirma etwas an ihrer Vorgehensweise ändert und so wird vermutlich die nächste Ladung wieder eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Denn in diesem Gewerbe will schnell viel Geld verdient werden und dafür werden Rechtsverstöße regelhaft in Kauf genommen. Ein Bußgeld von 60 € gegen den Fahrer ist für die Spedition leicht zu verkraften. Wiederholungsgefahr: ja klar!
Hier gilt: Das Übel an der Wurzel zu packen! Und das liegt im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs nun eben bei den Speditionsunternehmen.
Die gute Nachricht: Die Wurzel zu packen – und somit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten – ist ganz einfach: Das Ordnungswidrigkeitenrecht bietet die Einziehung, also eine Vermögensabschöpfung. Und den gesamten Fuhrlohn einzuziehen tut dann doch weh. Die Spedition soll nicht einen Cent an dieser rechtswidrigen Fahrt verdienen.
Wiederholungsgefahr: eher weniger!
Und dafür rücken die Kolleginnen und Kollegen der VD 43 aufs Tableau!
Sie nehmen jeden Einzelfall unter die Lupe. Die VD 43 ist zuständig für Einziehungen bei (fast) allen Verkehrsordnungswidrigten im Zusammenhang mit dem gewerblichen Güterverkehr auf Hamburgs Straßen, auch für ausländische Speditionen.
Bei der Ermittlung des Einziehungsbetrages kommt es auf das Gewicht der Ladung und der Strecke zwischen Start- und Zielort an.
Nach erfolgter weiterer Ermittlungsarbeit durch die Kolleginnen und Kollegen der VD 43 wird der Vorgang an J 234 übermittelt, die wiederum als zuständige Verwaltungsbehörde das Einziehungsverfahren durchführt.
In unserem leicht abgewandelten Eingangsfall wurden im Übrigen 985,- € eingezogen und die Spedition ist bis dato nicht wieder auf dem Tisch der VD 43 gelandet. So etwas spricht sich rum.
Da ist die Einziehung ein echtes Mittel zum Zwecke der Prävention mit Nachhaltigkeitsfaktor!
Da überrascht es nicht, dass die VD 43 ihr Feld ausbauen möchte:
Derzeit findet eine Pilotierung im Bereich der Verkehrsunfälle im gewerblichen Güterverkehr statt.
Um ein Beispiel zu geben: Ein LKW mit Überhöhe bleibt an einer BAB-Brücke hängen. Dieser Unfall hätte nie passieren dürfen, denn es hat sich um eine rechtswidrige Fahrt gehandelt – ohne Ausnahmegenehmigung dürfen Fahrzeuge einer solchen Höhe in ganz Deutschland nicht auf den Straßen fahren. Auch diese Owi läuft in der Pilotierung über den Tisch der VD 43.
Für die Zukunft ist geplant, auch Verkehrsstraftaten aus dem Bereich des gewerblichen Güterverkehrs in das Repertoire der VD 43 aufzunehmen. (Beispiel: Eine Speditionsfirma, die einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis oder auch mit der Fahrerkarte eines anderen fahren lässt.)
Also: Da geht noch was!
Wir wünschen der VD 43 viel Erfolg bei der Weiterentwicklung!
Katharina Dehn, PÖA 2