Polizei Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Strafanzeige und Beschwerde

Um die Ermittlungen zu beschleunigen, empfehlen wir stets eine direkte Anzeigenerstattung bei der Polizei Hamburg.

Erstattung einer Strafanzeige

Was kann ich zur Anzeige bringen?

Grundsätzlich können Sie jede strafbare Handlung – auch gegen einen bislang unbekannten Tatverdächtigen – anzeigen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob gewisse Handlungen schon eine Straftat darstellen, können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch am Polizeikommissariat oder gern auch telefonisch weiterhelfen.

Bitte beachten Sie jedoch: Erhält die Polizei Kenntnis von einer Straftat, ist sie gesetzlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet – und eine einmal erstattete Strafanzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.

Wie, Wann & Wo kann ich Strafanzeige erstatten?

Strafanzeigen können bei der Polizei Hamburg rund um die Uhr persönlich an jedem Polizeikommissariat, schriftlich (per Post oder per E-Mail) oder über die Online-Wache erstattet werden. Wo sich das nächste Polizeikommissariat befindet, erfahren Sie hier.

Dabei steht es Ihnen frei, die Strafanzeige selbst zu erstatten oder dies in Ihrem Namen durch einen Rechtsbeistand (Anwalt) erledigen zu lassen. Informationen zum weiteren Ablauf eines Ermittlungsverfahrens finden sie hier.

 

Sie möchten als queere Person bei den Cop4Q Anzeige erstatten?

Mo. – Fr., 08:00 – 14:00 Uhr

Tel.: 040 42 86 70 324  und 040 42 86 70 325

E-Mail: LSBTI@polizei.hamburg.de 



 


 

Beschwerde über die Polizei

Wo kann ich mich beschweren?

Sind Sie mit der Arbeit der Polizei Hamburg unzufrieden oder haben Grund zur Beschwerde? Die Beschwerdestelle der Polizei Hamburg nimmt Ihre Anregung oder Ihre Kritik entgegen. Sie haben die Möglichkeit, entweder schriftlich (auch online und anonym), telefonisch oder persönlich in der Mönckebergstraße 5 mit der Beschwerdestelle der Polizei Hamburg in Kontakt zu treten.

 

Polizei Hamburg

Beschwerdemanagement &

Disziplinarangelegenheiten

Mönckebergstraße 5

20095 Hamburg

Tel.: 040 42 86 25 025


Öffnungszeiten:

Mo – Mi, 10:00 – 16:00 Uhr

Fr, 10:00 – 14:30 Uhr


Telefonische Sprechzeiten:

Mo, Di, Mi, Fr, 11:00 – 14:00 Uhr

Do, 13:00 – 16:00 Uhr