Silvester 2025 / 2026

Silvester 2025/2026

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Polizei Hamburg

Silvester 2025/2026

Hamburg sagt Moin zum Jahreswechsel

Das Jahresende naht, und mit Silvester rückt erneut eine der größten Feiernächte Hamburgs in den Mittelpunkt. Damit alle Besucherinnen und Besucher die festlichen Stunden unbeschwert genießen können, stellt die Polizei wichtige Informationen und Hinweise für einen sicheren Jahreswechsel bereit. Auch zum Jahreswechsel 2025/2026 wird das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in zentralen Bereichen der Innenstadt untersagt. Das Verbot umfasst sämtliche pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (Kategorie F1, wie etwa Knallerbsen und Wunderkerzen). Um einen möglichst sicheren und zugleich vergnüglichen letzten Abend des Jahres zu gewährleisten, hat die Polizei Hamburg erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 – also aller Feuerwerksarten, die nicht ganzjährig erlaubt sind. Das Verbot tritt am 31. Dezember 2025 um 18:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 1. Januar 2026 um 01:00 Uhr. Es erstreckt sich über die Bereiche Hamburg-Altstadt und Hamburg-Neustadt, darunter insbesondere den Jungfernstieg, den Neuen Jungfernstieg, die Lombardsbrücke, den Ballindamm, den Reesendamm sowie den Rathausmarkt.

Silvsterbilanz 2023_b
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Feuerwerksverbot 2025/2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 wird wieder das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz untersagt

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Polizeistern
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Allgemeinverfügung Feuerwerksverbot

Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens und Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen zu Silvester 2025/2026

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Hinweis über Drohnenflugverbotszonen

Für den bevorstehenden Jahreswechsel werden keine gesonderten Drohnenflugverbotszonen eingerichtet. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme

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