Polizei Hamburg

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Firmen für Sicherungstechnik

Adressennachweise von polizeilich empfohlenen Handwerksbetrieben und Herstellern.

Firmen für mechanische Nachrüstung*

Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle empfiehlt u.a. die sicherungstechnische Nachrüstung von Türen und Fenstern mit mechanischen Sicherungseinrichtungen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Systeme ist neben ihrer materiellen Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.

In unserer Errichterliste werden Unternehmen benannt, die sich freiwillig einem Aufnahmeverfahren beim LKA Hamburg, basierend auf dem bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen unterzogen haben und dazu die formellen, sowie fachlichen Voraussetzungen nachgewiesen haben.
Das Aufnahmeverfahren ist nach bundeseinheitlichen Kriterien geregelt und garantiert so die polizeiliche Verpflichtung zur Neutralität und Gleichbehandlung.

Adressennachweis Mechanische Sicherungseinrichtungen (Errichterliste)

Im Errichternachweis aufgenommene Unternehmen haben sich unter anderem verpflichtet,

  • geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende (Nachrüst-)Produkte anzubieten
  • eine fachgerechte Kundenberatung zu garantieren
  • den Kunden schriftliche und eindeutige Angebote abzugeben
  • nach Auftragserteilung die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten und
  • eine fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen.

Firmen für elektronische Nachrüstungen *

1. Adressennachweis für Errichterfirmen von elektronischen Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA)

Ergänzend zu geprüften/zertifizierten mechanischen Sicherungseinrichtungen kann die Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen bzw. Videoaufzeichnungssystemen sinnvoll sein.
Fachunternehmen, die elektronische Sicherungseinrichtungen projektieren und einbauen (sog. Errichterunternehmen) können in den Adressennachweis des LKA Hamburg aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen des bundeseinheitlichen Pflichtenkatalogs erfüllen.

Adressnachweis Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (Errichterliste)

Die Unternehmen haben sich unter anderem dazu verpflichtet,

  • die ÜMA/EMA so zu projektieren, zu installieren und Instand zu halten, dass Einbruchversuche möglichst frühzeitig gemeldet werden und Falschalarme durch entsprechende Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind.
  • grundsätzlich nur Anlagenteile/Geräte für ÜMA/EMA einzusetzen, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von einer für den Bereich "Gefahrenmeldeanlagentechnik" akkreditierten Zertifizierungsstelle (z.B. BSI, VdS) geprüft und zertifiziert sind.
  • die im Pflichtenkatalog aufgeführten Normen, Regelwerke und Richtlinien einzuhalten.
  • alle Projektierungs-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten gemäß den Festlegungen des Pflichtenkatalogs durch eigene und regelmäßig zu beschulende Fachkräfte vorzunehmen.
  • den Anlagenbetreibern/Kunden schriftliche und eindeutige Angebote abzugeben.
  • zu jeder installierten ÜMA/EMA eine Anlagenbeschreibung gemäß den Anforderungen des Pflichtenkatalogs zu erstellen, beide Ausfertigungen zu unterschreiben und eine Ausfertigung dem Betreiber auszuhändigen (für die Polizei von Interesse).
  • den Anlagenbetreiber sowie weitere von diesem benannte Personen angemessen und verständlich in die Funktion und Bedienung der ÜMA/EMA einzuweisen.
  • auf Anforderung des LKA Hamburg gemeinsam mit diesem, die ÜMA/EMA überprüfen zu lassen.

2. Adressennachweis für Errichterfirmen von Videoüberwachungsanlagen (VÜA)

Adressennachweis Videoüberwachungsanlagen (Errichterliste)

Hersteller von geprüften und zertifizierten Neuprodukten*

Grundsätzlich empfiehlt die Polizei den Einbau von geprüft und zertifizierten Sicherheitsprodukten.
Die aktuellen Herstellerverzeichnisse für geprüfte und zertifizierte Produkte (Fenster, Türen, Gitter, Schutzbeschläge, Schlösser, Profilzylinder, Rollläden, sowie Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104 Teil 1 und Teil 2) finden Sie zentral auf der Informationsseite des Bayrischen Landeskriminalamtes.

*(Die Polizei Hamburg übernimmt keine Haftung für die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten. Dieser Nachweis schließt nicht aus, dass weitere, nicht aufgeführte Unternehmen, die keinen Antrag zur Aufnahme gestellt haben, ebenfalls in der Lage sind, sicherungstechnisch fachgerechte Montagen vorzunehmen.)