Sexuelle Übergriffe an gezielt betäubten Personen im sozialen Nahraum
Völlig arglose Betroffene - zumeist Frauen, aber auch Kinder - werden von Angehörigen oder anderen Personen aus dem engeren sozialen Umfeld gezielt betäubt und im Zustand der Handlungsunfähigkeit als Objekte für sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen missbraucht. Zum Teil werden die Taten gefilmt und die Aufnahmen im Internet verbreitet bzw. vermarktet.
Weil
- die Taten im nahen sozialen Umfeld stattfinden, wo Betroffene sich im Normalfall sicher fühlen und kein Anlass für Misstrauen besteht und
- die Betroffenen sich körperliche oder psychische Symptome auf andere Weise erklären,
kann es vorkommen, dass die Taten auch über Jahre unentdeckt bleiben.
Risiken und Folgen für Betroffene
- Die verwendeten Betäubungsmittel sind potentiell tödlich. Und da die Täter nicht über das erforderliche medizinische bzw. pharmakologische Fachwissen verfügen, besteht für die Betroffenen jederzeit Lebensgefahr.
- Aufgrund ihrer weitgehenden Farb-, Geruch- und Geschmacklosigkeit können die Betäubungsmittel unauffällig über Getränke oder über das Essen verabreicht werden.
- Die Verbreitung der Taten über das Internet vervielfacht das Leid der Betroffenen- und schafft weitere Betroffene, da durch die Verbreitung neue Täter zur Nachahmung animiert werden können.
Warnzeichen bei Betroffenen
Die aufgeführten Warnzeichen können grundsätzlich auch andere Erklärungen haben. Sie sollten aber aufmerksam sein, wenn Sie regelmäßig mehrere der genannten Symptome bei sich feststellen.
- Unregelmäßiger oder ungewöhnlich langer Schlaf (hinsichtlich Dauer und/oder Rhythmus)
- Nicht nachvollziehbare Benommenheit / Abgeschlagenheit am Morgen
- Erinnerungslücken z.B. zum Vorabend sowie sogenannte „Out-of-Order-Days“
- Erwachen an Orten, ohne zu wissen, wie man dorthin gelangt ist
- Nicht plausibel erklärbare Auffälligkeiten am eigenen Körper (z.B. Übelkeit, blaue Flecken, Verletzungen im Genitalbereich, Geschlechtskrankheiten)
- Die Verabreichung betäubender erster Substanzen erfolgt häufig in Verbindung mit Alkohol
Tipps und Hinweise im Verdachtsfall:
Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen Medikamente oder Drogen verabreicht wurden, nehmen Sie schnellstmöglich telefonisch Kontakt zum Institut für Rechtsmedizin (IfR) auf:
040 741052127 (24/7 erreichbar)
Das IfR bietet eine vertrauliche Spurensicherung und Beratung inklusive körperlicher Untersuchung an, sodass Sie auch später entscheiden können, ob eine polizeiliche Anzeige erfolgen soll. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
- Um den Verdacht auf betäubende Mittel zu klären und entsprechende Beweise zu sichern, untersucht das IfR Blut-, Urin- und Haarproben. Blut- und Urinproben müssen möglichst schnell nach einer Aufnahme körperfremder Substanzen genommen und untersucht werden. Der Nachweis von Medikamenten oder Drogen in Kopfhaaren ist auch über einen länger zurückliegenden Zeitraum möglich – Haare sind wachstumsbedingt allerdings erst ca. 1 Monat nach Aufnahme dieser Substanzen zu deren Nachweis geeignet. Bei akut auftretenden Symptomen wie z.B. Schwindel, Benommenheit, Übelkeit verständigen Sie bitte umgehend einen Arzt bzw. eine Ärztin oder wählen Sie den Notruf 112.
- Die Polizei kann nur tätig werden, wenn sie von möglichen Straftaten erfährt. Daher ist es wichtig, dass sich Betroffene bzw. Zeugen mit Hinweisen an die Polizei wenden, damit diese Maßnahmen einleiten kann – zum Schutz der Betroffenen und zur Verfolgung der Täter.
- Um Unsicherheiten oder Verdachtsmomente zu klären, können Sie sich auch vertrauensvoll an eine Fachberatungsstelle wenden. Auch ein Austausch mit einer Person Ihres Vertrauens, wie z.B. Ihrer Freundin, kann helfen.
Broschüre Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen
Weitere Hinweise zu:
Psychosoziale Prozessbegleitung
Weitere Links:
Bundeskriminalamt (BKA) - weitere Hinweise
Sozialbehörde Hamburg - Information und Hilfe bei sexualisierter Gewalt