Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene digitale Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, darunter die elektronische Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Hierzu wählen Sie bitte einen der nachstehenden Tabs.
Hier können Sie sich die grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person erteilen lassen.
Hier können Sie sich die gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen erteilen lassen.
Hier können Sie sich die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB (Kleiner Waffenschein) erteilen lassen.
Hier können Sie den Erwerb von Waffen anzeigen.
Hier können sie das Überlassen von Waffen bzw. wesentlichen Waffenteilen anzeigen.
Hier können Sie sich einen Europäischen Feuerwaffenpass ausstellen lassen.
Hier können Sie die Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses beantragen.
Hier können sie den Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen nachweisen.
Hier können Sie sich eine Grüne Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls (Erstantrag) erteilen lassen.
Hier können Sie den Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen.
Hier können Sie sich die rote Waffenbesitzkarte Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige erteilen lassen.
Hier können Sie sich eine Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen (Erstantrag) erteilen lassen.
Hier können Sie sich die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) erteilen lassen.
Hier können Sie die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) verlängern.
Hier können Sie sich die Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports bewilligen lassen.
Hier können Sie sich die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe erteilen lassen.
Hier können Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnispflichtige Waffen anzeigen.
Hier können Sie die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition beantragen.
Hier können Sie die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition verlängern.
Hier können Sie sich eine Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition erteilen lassen.
Hier können Sie sich die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag) erteilen lassen.