Waffen- und Messerverbot ÖPNV und weitere Gebiete
Verbotsgebiete
Gemäß § 1 der „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs und weiteren Gebieten“ des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Führen von Waffen und Messern
in den U-Bahnen und den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs, auf den Fähren der HADAG Seetouristik und Fährdienst Aktiengesellschaft und in den Bahnen der AKN Eisenbahn GmbH,
in den fahrkartenpflichtigen Bereichen der U-Bahn-Haltestellen der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft und in den Haltestellen der AKN Eisenbahn GmbH und auf allen seitlich umschlossenen Zugängen zu den jeweiligen Bahnsteigen sowie in angrenzenden überdachten Bereichen
und
auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Gebäuden innerhalb der an den Hamburger Hauptbahnhof und den Zentralen Omnibusbahnhof sowie an die Haltestellen Jungfernstieg und Landungsbrücken angrenzenden Gebieten (siehe interaktive Karten) verboten.
Weitereführende Informationen zu den Waffenverbotsgebieten Hansaplatz und Reeperbahn finden Sie Hier.
Was ist vom Verbot umfasst?
Das Verbot umfasst das Führen von
- Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG, u.a. Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Elektroschockgeräte, Armbrüste, Handschuhe mit harten Füllungen
- Messer aller Art, auch Taschenmesser
und gilt innerhalb des festgelegten Waffenverbotsgebiet grundsätzlich für alle Personen.
Interaktive Karten
Die Verbotsgebiete, die über die Bereiche des ÖPNV hinausgehen sind für die Bereiche Jungfernstieges, Hamburger Hauptbahnhof / ZOB und Fußgängerbrücke / Treppenaufgang Landungsbrücken in interaktiven Karten visuell dargestellt und rot umrandet.
Landungsbrücken