Waffenrecht
Zuständige Behörde für die Erteilung einer Genehmigung zum Führen von Waffen ist das Justiziariat J4
Waffenrecht
Die Waffenbehörde hat ihren Sitz im Bürogebäude Grüner Deich 1 in 20097 Hamburg.
Hier können Sie unter anderem folgende Dienstleistungen beantragen:
- Waffenrechtliche Erlaubniserteilung für die Bewachung von Seeschiffen
- Kleiner Waffenschein
- Jagdschein
- Anzeige beim Überlassen von Waffen
- Waffenbesitzkarten
und vieles mehr.
Bitte beachten:
Die Dienststelle J4 ist vorerst in der Zeit vom
21.12.20 -10.01.21
für den persönlichen Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nur in dringenden Ausnahmefällen erreichbar.
Sollte der Lockdown verlängert werden, verlängert sich die Maßnahme entsprechend.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den bekannten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo / Mi / Do. 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Di / Fr. 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Sämtliche waffen- und jagdrechtlichen Angelegenheiten werden für den oben genannten Zeitraum grundsätzlich nur im schriftlichen Verfahren bearbeitet.
Anträge sowie waffenrechtliche Unterlagen können per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.
Die Anpassung entspringt den Vorgaben der Bundesregierung zum harten Lockdown und dient der vorsorglichen Risikominimierung einer Ansteckung durch das Corona- Virus. Die Funktionsfähigkeit der Dienststelle ist gegenwärtig nicht eingeschränkt.
Telefonische Erreichbarkeiten:
Geschäftszimmer :040-428667601
Erbangelegenheiten : 040-4286 67624
Jäger- und Sportschützen: 040-4286 67633/-34/-35
Kleiner Waffenschein und Besitzverbote: 040- 4286 67622/-23/-25
Ordnungswidrigkeiten und Waffen-/Glasflaschenverbotszone: 040-428667621/-07/-15/-18