Polizei Hamburg

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Schneeballsysteme

Vorsicht, wenn hohe Gewinne bei wenig Aufwand versprochen werden!

Was sind Schneeball- oder Pyramidensysteme?

Hierbei handelt es sich meist um illegale Varianten des sogenannten Network Marketing oder Multi Level Marketing (MLM):

Personen, die im Bereich MLM arbeiten sind als selbständige Berater im Namen der entsprechenden Firma tätig; häufig verpflichten sie sich, zunächst eine bestimmte Anzahl von Produkten zu erwerben, um diese dann weiterzuverkaufen. Darüber hinaus können sie weitere Kunden anwerben, die dann ihrerseits diese Produkte verkaufen. So verdient man nicht nur durch den Verkauf der eigenen Produkte, sondern erhält auch eine Provision durch die Verkäufe der angeworbenen Partner. Oft lässt sich der versprochene Gewinn tatsächlich nur durch möglichst viele angeworbene Partner und die damit versprochenen Provisionen erzielen. Je mehr Teilnehmer in der Hierarchie über einem stehen, desto schwerer wird es, weitere Partner anzuwerben und die erhofften Gewinne zu erzielen, denn der Markt ist irgendwann gesättigt.
Steht der Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung nicht mehr im Mittelpunkt, sondern die Anwerbung neuer Partner oder Teilnehmer, dann spricht man von einem illegalen Schneeball- oder Pyramidensystem. Diese sind in Deutschland gemäß § 16 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Schon der Versuch, ein illegales Schneeballsystem ins Leben zu rufen, erfüllt diesen Tatbestand. Auch sogenannte Schenkkreise gehören meistens zu den illegalen Schneeball- oder Pyramidensystemen, wenn also ein Unternehmen den Teilnehmern für die Investitionen keinen realen Gegenwert anbietet, sondern der Aufstieg innerhalb der Hierarchie (Pyramide) die einzige Möglichkeit ist, Gewinne zu erwirtschaften.

§ 16 Abs. 2 UWG:
„Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren,
Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Was können Sie tun, um sich zu schützen?

Der Übergang vom legalen Vertriebssystem zum illegalen Schneeballsystemen ist fließend und nicht allein von der Ausgestaltung abhängig, sondern auch von dessen tatsächlicher Umsetzung.


Seien Sie misstrauisch, wenn:

  • hohe Gewinne bei geringem Aufwand in Aussicht gestellt werden.
  • teure neuartige Produkte vermarktet werden sollen, die es sonst nirgends gibt.
  • sich die Unternehmensstruktur nicht klar erkennen lässt und es keinen Firmensitz in Deutschland gibt.
  • Sie beharrlich gedrängt oder unter Druck gesetzt werden, Teil des Systems zu werden.
  • am Telefon oder bei Präsentationsveranstaltungen eine euphorische Stimmung ausgelöst wird.
  • kritische Nachfragen unterbunden werden.
  • viele „Gewinner“, mit gleichartigen Geschichten präsentiert werden.
  • der Beitritt zum System mit der Zahlung einer Gebühr verbunden ist.
  • Sie mit einem hohen Geldbetrag in Vorleistung treten oder gar einen Kredit hierfür aufnehmen sollen.
  • weitere Personen gegen Provision anzuwerben, im Mittelpunkt steht.

Bedenken Sie:

  • Nicht alle genannten Hinweise müssen zutreffen.
  • Gehen Sie keine Vereinbarungen ein, die nicht klar durchschaubar sind.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Fragen Sie nach und nehmen Sie sich Zeit, um sich über das Unternehmen und die Produkte zu informieren. Sind diese wirklich so phantastisch?
  • Schneeballsysteme sind zudem sozialschädlich, denn häufig wird der Verwandten- und Freundeskreis genutzt, um die Produkte zu vertreiben und neue Partner anzuwerben.


Kann es wirklich so einfach sein, so viel Geld zu verdienen?
Wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein, wenden Sie sich umgehend an
die Polizei. Sie haben auch die Möglichkeit, über unsere Onlinewache eine Strafanzeige zu
erstatten. Speichern Sie zu Beweiszwecken den relevanten E-Mail-Verkehr und fertigen Sie
Screenshots der jeweiligen Internetseiten.

Weiterführende Informationen:

https://www.checked4you.de/geld-job/geld/network-marketing-352166