Hinweis über Drohnenflugverbotszonen
Für den bevorstehenden Jahreswechsel werden keine gesonderten Drohnenflugverbotszonen eingerichtet. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme.
Bürgerinnen und Bürger, die unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) nutzen möchten, werden gebeten, sich vorab selbstständig über die geltenden Regelungen zu informieren. Weiterführende Hinweise, insbesondere zu Betriebsbeschränkungen, Flugbedingungen und Genehmigungspflichten, sind den Informationsangeboten der Deutschen Flugsicherung unter dfs.de , der „Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt“ unter dipul.de und der Stadt Hamburg unter hamburg.de zu entnehmen.
Ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften kann ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.