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Hamburger Sicherheitsrechtstag

© Polizei Hamburg Polizeipräsident Falk Schnabel richtete das Grußwort an die Teilnehmenden



Gestern fand der siebte Hamburger Sicherheitsrechtstag zum Thema „Artificial Intelligence and Law Enforcement under the AI-Act“ auf dem Campus unserer Akademie in hybrider Form statt. Die Tagung wurde von der Forschungsstelle Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg unter der Mitwirkung von Vertretenden der EU-Kommission, der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), des Instituts für Kriminalwissenschaften (Universität Münster) sowie des Zentrums für Digitalisierung und Recht in Forschung und Lehre (CAU Kiel) veranstaltet.

© Polizei Hamburg Als hybrid durchgeführte Veranstaltung wurden viele Teilnehmende an ihren Bildschirmen erreicht

Im Mittelpunkt stand der am 1. August 2024 in Kraft getretene AI-Act, der u.a. Mindeststandards für den KI-Einsatz durch Sicherheitsbehörden festlegt.

Expertinnen und Experten aus den Bereichen IT, Kriminologie, Soziologie und Recht beleuchteten Chancen und Risiken des KI-Einsatzes bei Sicherheitsbehörden.

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Eine hochqualifizierte Auswahl an Rednerinnen und Rednern referierten über Einsatzbereiche von KI in der Polizeiarbeit, Risiken, Compliance-Anforderungen, verfassungs- und datenschutzrechtliche Voraussetzungen sowie Haftungsfragen.

Ein reger Austausch im Diskussionsformat rundete die gelungene Veranstaltung am Ende des Tages ab.

Katharina Dehn, PÖA 2