Polizei Hamburg

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Quelle: Polizei Hamburg

Häusliche Gewalt - Beziehungsgewalt

"Wer schlägt, muss gehen!"

Interventionsmöglichkeiten der Polizei Hamburg bei häuslicher Gewalt

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Gewalt in der Partnerschaft ist weder Privatsache noch ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!  "Wer schlägt, muss gehen" lautet daher die eindeutige Botschaft. Der Tatort ist oft der Raum, der Geborgenheit und Sicherheit gewährleisten soll: das Zuhause.

Was können Opfer tun?

Opfer und Zeugen von häuslichen Gewalttaten sollten sofort – bei Tag und Nacht – über den Notruf 110 (Telefon und Fax) die Polizei verständigen. Sie können auch rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder der Onlinewache der Polizei Hamburg Anzeige erstatten.

Die Polizei hat viele rechtliche Möglichkeiten, gegen die gewalttätige Person vorzugehen: sie kann zum Beispiel eine Gefährderansprache durchführen und einen Platzverweis erteilen.

Je nach Einzelfall kann die Polizei die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ihr das Betreten der Wohnung für zunächst zehn Tage untersagen. Ein solches Rückkehrverbot verlängert sich sogar noch, wenn die verletzte Person in dieser Zeit bei einem der Hamburger Familiengerichte die Überlassung der gemeinsamen Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt. Daneben kann die Polizei auch ein Kontakt- und Näherungsverbot aussprechen. Das bedeutet, dass der gewalttätigen Person untersagt wird, Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen - auch z.B. unter Verwendung von Telefon und Internet - und Zusammentreffen herbeizuführen.

Bei den 8 Hamburger Familiengerichten können zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden.
Als Schutzmaßnahmen gegen den Täter kommen z. B. folgende Verbote in Betracht, die dann als Schutzanordnung erlassen werden würden:

  • die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
  • sich der Wohnung der verletzten Person bis auf einen vom Gericht festzusetzenden Umkreis zu nähern,
  • sich an Orten aufzuhalten, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält (dazu gehören der Arbeitsplatz, der Kindergarten oder die Schule der Kinder der verletzten Person, aber auch Freizeiteinrichtungen, die die verletzte Person nutzt),
  • Kontakt zur verletzten Person aufzunehmen (dies gilt für alle Arten des Kontakts, sei es über Telefon, Telefax, Briefe oder E-Mails),
  • Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen (sollte es dennoch dazu kommen, hat sich der Täter umgehend zu entfernen).

Die Aufzählung ist nicht abschließend; je nach Einzelfall können auch andere Maßnahmen beantragt und als Schutzanordnung angeordnet werden. Darüber hinaus kann von der verletzten Person beim Familiengericht die alleinige Zuweisung der gemeinschaftlichen Wohnung beantragt werden.

Einen Informationsflyer können Sie hier einsehen und ggf. downloaden.

Hilfe für Kinder

Leidtragende der Gewalt in der Partnerschaft sind meist auch die Kinder. Sie müssen die Übergriffe mittelbar oder unmittelbar miterleben und werden schlimmstenfalls selbst zu ihrem Ziel.
Um hier schnell helfen zu können, gibt es den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND). Dieser ist rund um die Uhr erreichbar. Die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter unterstützen dabei, die Problemlage einzuschätzen und sorgen dafür, dass den Hinweisen nachgegangen wird - je nach Sachverhalt auch ohne dass die Polizei hinzugezogen wird.

Hier finden Sie weitere Unterstützungsmöglichkeiten:

Kinderschutzzentrum Hamburg
Emilienstraße 78, 20259 Hamburg
Telefon 040/491000-7 / E-Mail: kinderschutz-zentrum@hamburg.de

Kinderschutzzentrum Harburg 

Eißendorfer Pferdeweg 40a, 21075 Hamburg
Telefon 040/790 10 40 / E-Mail: info@ksz-harburg.de

Beratung und Information

 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen -116 016

  • Erstberatung, Krisenintervention und Information für gewaltbetroffene Frauen, Angehörige und Fachkräfte
  • Vertraulich, anonym, barrierefrei, fremdsprachlich, kostenlos
  • 24-Stunden täglich, 365 Tage im Jahr
  • Bei Bedarf Weitervermittlung an Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen vor Ort
  • Online-Beratung per E-Mail und Chat

Hilfetelefon Gewalt an Männern - 0800 1239900

  • Erstberatung, Krisenintervention und Information für gewaltbetroffene Männer, Angehörige und Fachkräfte
  • Vertraulich, anonym, kostenlos
  • Bei Bedarf Weitervermittlung an Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen vor Ort
  • Online-Beratung per E-Mail und Chat

Intervento - proaktive Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt und Stalking

Holstenstraße 79 – 81, 22767 Hamburg

Telefon: 040 226 226 27; Mail: intervento@verikom.de

Sprechzeiten: Mo – Fr von 10 - 16 Uhr (nur nach telefonischer Terminabsprache)

Das Angebot von intervento richtet sich in erster Linie an Betroffene, die im Rahmen eines Polizeieinsatzes / einer Anzeigenaufnahme nach häuslicher Gewalt oder Stalking von der Polizei zu intervento vermittelt wurden.

Im besonderen Fokus stehen dabei folgende Opfergruppen:

  • volljährige Opfer sowie deren mittelbar betroffene Kinder insbesondere nach einer polizeilichen Meldung (Hauptzielgruppe des Angebots)
  • ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Lesben, Schwule, Intersexuelle und Transpersonen (auch unabhängig von einer polizeilichen Meldung)

Intervento bietet diesen Personen folgende Leistungen an:

  • Informationen zum Gewaltschutzgesetz
  • Beratung zu Schutzmaßnahmen
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Vermittlung in das Hilfesystem
  • Unterstützung für mitbetroffene Kinder

Opferhilfe Hamburg e.V.
Beratung und psychotherapeutische Hilfe bei häuslicher Gewalt und Stalking.

Interkulturelle Beratung für Migrantinnen und Migranten
Hilfestellung auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben und Informationen rechtliche Möglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt und/oder von angedrohter oder vollzogener Zwangsheirat.

Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalttaten
Butenfeld 34, 22529 Hamburg, Tel.: (040) 7410-52127

Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle bietet für Opfer von Gewalt und Sexualstraftaten medizinische Versorgung und Diagnostik bei akuten Verletzungen an. Damit wird auch die Beweissicherung unterstützt. Verletzungen werden dokumentiert, fotografiert und in einem gerichtsverwertbaren Gutachten festgehalten. Alle Feststellungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Strafanzeige ist nicht erforderlich.

Schutz

Hamburger Frauenhäuser

„Die Frauenhäuser in Hamburg sind eine Zufluchtsstätte für alle Frauen mit oder ohne Kinder, die psychische oder physische Gewalt erfahren oder von Gewalt bedroht werden. Der Weg ins Frauenhaus ist unkompliziert. Betroffene Frauen können bei der Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser "24/7" anrufen, unter der Telefonnummer: 040 / 8000 4 1000. Die Notaufnahme ist Tag und Nacht erreichbar. Weitere Informationen in mehreren Sprachen sind unter www.hamburgerfrauenhaeuser.de verfügbar.“