Polizei Hamburg

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Grenzpolizeiliche Meldepflichten und Grenzkontrolle auf Schiffen / Reporting Obligations and border control

Im Hamburger Hafen nimmt die Wasserschutzpolizei die grenzpolizeilichen Aufgaben wahr und benötigt dafür bestimmte Daten.

Die Schiffsführung (bzw. ersatzweise Reeder, Eigentümer oder deren Bevollmächtigte) eines aus einem ausländischen Hafen kommenden Seeschiffes hat zur grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung vor dem Anlaufen des Hamburger Hafens eine Auflistung der Besatzungsmitglieder, der Fahrgäste sowie der sonstigen an Bord befindlichen Personen mit Angaben zu

  • Nachname, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Art und Nummer des Reisedokuments 
  • wenn vorhanden: Visumsnummer / Nummer der Aufenthaltsgenehmigung
  • bei Besatzungsmitgliedern: Funktion an Bord
  • Ein- und Ausschiffungshafen (nur bei Fahrgästen und sonstigen an Bord befindlichen Personen) und
  • Meldende Stelle

zu übermitteln. Meldeverpflichtungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Die Daten sind im xml-Format gemäß der in der Anlage dargestellten Formatbeschreibung elektronisch und nach dem jeweiligen Stand der Technik verschlüsselt zu übermitteln:

  • mindestens 24 Stunden im Voraus oder
  • spätestens beim Auslaufen des Schiffes aus dem vorherigen Hafen, wenn die Dauer der Fahrt weniger als 24 Stunden beträgt, oder
  • sobald Hamburg als Anlaufhafen bekannt ist, falls diese Information erst weniger als 24 Stunden vor der Ankunft vorliegt.

Diese Pflicht gilt auch für die Führerin und den Führer von sportlichen oder touristischen Zwecken dienenden Wasserfahrzeugen, wobei hier die Meldung spätestens unverzüglich nach Erreichen des Liegeplatzes zu erfolgen hat.

Die Auflistung der Besatzungsmitglieder sowie ggf. der Fahrgäste muss folgende Angaben sämtlicher an Bord befindlicher Personen zum Familienname enthalten: Familienname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Art und Nummer des Identitätsdokuments, Nummer des Visums und Ein- und Ausschiffungshafen (nur bei Fahrgästen und sonstigen an Bord befindlichen Personen).

Diese Daten sind elektronisch an das Postfach Portsecurity@poststelle.hamburg.de zu übermitteln.

Die Meldepflicht gilt auch als erfüllt, wenn sie elektronisch über das vom zuständigen Bundesministerium eingerichtete einzige nationale Fenster (National Single Window - NSW) erfolgt.

Informationen zum National Single Window – NSW erhalten Sie hier: https://info.national-single-window.de/  

Informationen zur xml-Formatbeschreibung und weitere Hinweise hinsichtlich der Verschlüsselung sind im Downloadbereich enthalten.

Kontakt

Für Fragen und weitere Auskünfte zu grenzpolizeilichen Themen stehen die Mitarbeiter von WSP 62 unter den Rufnummern +49 40 4286-65492 und +49 40 4286-65493 gerne zur Verfügung.


Häufig gestellte Fragen: FAQ Deutsch