Polizei Hamburg

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Grenzpolizeiliche Hinweise Sportschifffahrt

Grenzüberschreitender Reiseverkehr in der EU erfolgt nur über zugelassene Grenzübergangsstellen.

 

Für die grenzüberschreitende Sportschifffahrt gibt es Ausnahmen von dieser Regelung:

 

  • Wenn ein Vergnügungsschiff aus einem Schengen-Staat in den Hamburger Hafen einläuft oder aus dem Hamburger Hafen in einen Schengen-Staat ausläuft, sind die Personen an Bord von Vergnügungsschiffen (Wasserfahrzeuge zu sportlichen oder touristischen Zwecken) keiner Grenzübertrittskontrolle zu unterziehen. Somit kann der entsprechende Grenzübertritt auch in einem Hafen stattfinden, der keine anerkannte Grenzübergangsstelle ist.
     
  • Ein Vergnügungsschiff, welches aus einem Drittstaat (Drittstaat = weder ein Schengen-Staat, noch ein EU-Staat) in den Hamburger Hafen einläuft oder in einen Drittstaat auslaufen wird, kann ebenfalls einen Hafen anlaufen, der keine zugelassene Grenzübergangsstelle ist. WICHTIG: Die jeweilige Hafenbehörde ist zu benachrichtigen, damit Ihnen das Einlaufen gestattet wird. Die Besatzung des Vergnügungsschiffes hat noch vor Erreichen des Hafens eine Liste aller an Bord befindlichen Personen an die Hafenbehörde zu senden. Das Format und der Übermittlungsweg sind unter FAQ zu finden. Die Hafenbehörde informiert die für die Grenzübertrittskontrolle zuständige Behörde. Die Grenzübertrittskontrolle ist verpflichtend. Bei der Kontrolle ist zudem ein Dokument mit allen technischen Merkmalen des Schiffes zu übergeben.
     
  • Bei der Grenzübertrittskontrolle sind die Einreisevoraussetzungen gemäß Artikel 6 (1) Schengener Grenzkodex zu erfüllen.
     
  • Mit Einführung des Entry-Exit-Systems (EES) sind zudem u. a. biometrische Daten bei der Grenzübertrittskontrolle abzugeben.
     
  • Mit Einführung des European Travel Information and Authorisation Systems (ETIAS) ist eine dementsprechende Voranmeldung erforderlich.

 

Quellen: Anhang VI Nr. 3.1.2, Nr.3.2.4 und Nr. 3.2.5 Schengener Grenzkodex (SGK); Artikel 6a (3) g) viii) SGK, § 22 Hamburgisches Hafensicherheitsgesetz

Kontakt: 

Für Fragen und weitere Auskünfte zum Grenzübertritt in der Sportschifffahrt sowie zu grenzpolizeilichen Themen stehen Ihnen die Mitarbeitenden von WSP 62 zu jeder Zeit unter der Rufnummer +49 40 4286 65110 gern zur Verfügung.