Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "Tickets für Herbstkonzert des Polizeiorchesters"
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel der Polizei Hamburg, ausgerichtet durch die Polizeipressestelle, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Bedingungen.
1. Veranstalter
Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der Polizei Hamburg, ausgerichtet durch die Polizeipressestelle, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg. Es steht in keiner Verbindung zu den Betreibern von Instagram und wird in keiner Weise von Instagram bzw. dem Meta-Konzern gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die Polizei Hamburg.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Hamburg sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von sonstigen Leistungen.
Die Teilnahme erfolgt durch Kommentieren des Gewinnspielbeitrags (hier: Erraten eines durch das Orchester angespielten Liedes). Die Gewinnerin oder der Gewinner wird per Losverfahren ermittelt.
3. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel startet am 11.09. und endet mit der Losziehung am 12.09. Sollte sich bis Montag, 15.09., 09:00 Uhr, niemand zurückmelden, wird erneut gelost. Nach Ende des Teilnahmezeitraums eingehende Kommentare werden nicht mehr berücksichtigt.
4. Gewinn
Es werden 2 x 2 Eintrittskarten für das Konzert des Hamburger Polizeiorchesters am 18.09.2025 in der Laeiszhalle Hamburg verlost.
Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Sollte das Konzert abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Ausgleich.
5. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums ermittelt.
Die Benachrichtigung erfolgt am 12.09.2025 über eine Direktnachricht auf der Plattform, auf der das Gewinnspiel stattgefunden hat.
Meldet sich die Gewinnerin oder der Gewinner nicht bis zum 15.09.2025, 09:00 Uhr, zurück, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatz per Losverfahren ermittelt.
6. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt. Dazu zählen insbesondere:
Profilname und Name der Teilnehmenden, Kontaktdaten (Postanschrift). Die Übergabe des Gewinns erfolgt an der Abendkasse der Laeiszhalle Hamburg, Johannes-Brahms-Platz, 20355 Hamburg.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich sind, und anschließend gelöscht.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit dem Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG), da es sich um Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Hamburg handelt.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung: https://www.polizei.hamburg/datenschutz
7. Ausschluss vom Gewinnspiel
Die Polizei Hamburg behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen vom Gewinnspiel auszuschließen.
8. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.