Polizei Hamburg

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Gefährliche Situationen

Kindern fehlt die Erfahrung, um gefährliche Situationen zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Auf Gefahrensituationen sollten Kinder und Jugendliche wiederholt hingewiesen werden, damit sie einen Sinn dafür bekommen.

Gefahren an Ein- und Ausfahrten

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© Polizei Hamburg

Kinder die auf dem Gehweg fahren und an Ein- und Ausfahrten vorbeikommen, sind besonders gefährdet, wenn die Sicht für einen ausfahrenden Fahrzeugführer durch Büsche, Hecken, Mauern oder dergleichen behindert ist.

Der Fahrzeugführer steht dann oft mit der Front des Fahrzeuges schon auf dem Geh- oder dem Radweg und kann erst sehr spät den Radfahrer sehen.

Gefahren durch abbiegende Fahrzeuge

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© Behörde für Schule und Berufsbildung

An Kreuzungen oder Einmündungen übersehen Fahrzeugführer beim Rechtsabbiegen häufig Radfahrer, die auf dem rechten Rad- oder Gehweg fahren, weil sie sich nicht über die rechte Schulter umgesehen haben.

Auch hier ist große Aufmerksamkeit seitens des Radfahrers nötig. Am besten macht der Radfahrer den Schulterblick (Blickkontakt), bevor er über die Kreuzung oder Einmündung fährt. Wird die Situation zu gefährlich, hält er am besten an.

Der tote Winkel

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© Polizei Hamburg

Als toter Winkel wird im Straßenverkehr der Bereich genannt, der vom Fahrer eines Fahrzeugs weder direkt noch über die vorhandenen Spiegel eingesehen werden kann. Dieser Bereich ist je nach Anzahl der Fenster und Spiegel unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden.

Ein besonderes Problem stellt der tote Winkel bei sehr großen Fahrzeugen - wie etwa Lastkraftwagen oder Bussen dar, da diese auf Grund der Größe und Konstruktion nur einen eingeschränkten Sichtradius haben.

Die häufigsten gefährlichen Situationen im Zusammenhang mit dem toten Winkel ergeben sich dann, wenn ein Radfahrer geradeaus eine Einmündung oder Kreuzung überqueren will und gleichzeitig ein Fahrzeug nach rechts abbiegen möchte. Hier kann häufig nur der Radfahrer einen Unfall vermeiden, indem er stehen bleibt.

Einfahren in den fließenden Verkehr

Kommt man aus einer Grundstückausfahrt, ist man wartepflichtig.
Fährt man vom Fahrbahnrand los, ist ein Schulterblick erforderlich.

Gefahren durch aussteigende Fahrzeuginsassen

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© Behörde für Schule und Berufsbildung

Fährt ein Radfahrer an einem stehenden Fahrzeug vorbei, muss er damit rechnen, dass jemand aussteigen will und plötzlich die Tür öffnet. Er muss also aufmerksam und bremsbereit sein. Ausreichender Seitenabstand kann helfen, einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Das Radfahren auf der linken Seite

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© Polizei Hamburg

Fährt jemand auf der falschen Seite, kommt es an Einmündungen und Ausfahrten häufig zu gefährlichen Situationen oder gar zu Unfällen. Fahrzeugführer müssen an diesen Stellen den Radweg überqueren und schauen oft nur nach links und übersehen dadurch die falsch fahrenden Radfahrer. Zudem besteht eine Kollisionsgefahr mit entgegenkommenden Radfahrern.

Der Radweg endet und führt auf die Fahrbahn

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© Behörde für Schule und Berufsbildung

Es gibt Radwege, die enden plötzlich und es muss auf der Fahrbahn weitergefahren werden. Fahrzeugführer rechnen nicht immer mit diesen Gegebenheiten.

Der Radfahrer ist wartepflichtig. Rechtzeitig ist also ein Schulterblick erforderlich.