Polizei Hamburg

Drohne über der Stadt
© Polizei Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Flugbeschränkungen anlässlich einer Veranstaltung in Hamburg – Was Sie wissen sollten

Am 15. Juni 2025 findet in Hamburg der Veteranentag statt. Zum Schutz der Veranstaltung und aller Beteiligten hat das Bundesministerium für Verkehr spezielle Flugbeschränkungen für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) in einem festgelegten Gebiet erlassen.

Welches Gebiet ist betroffen?

Das Gebiet mit Flugbeschränkungen ist ein Kreis mit einem Radius von 2 Nautischen Meilen (ca. 3,7 Kilometer) um die Koordinaten 53°33'10" N und 9°59'38" O. Die vertikale Begrenzung reicht vom Boden (GND) bis zur Flugfläche 100 (FL100), das entspricht etwa 3.000 Metern Höhe.

© Polizei Hamburg

Wann gelten die Beschränkungen?

Die Flugbeschränkungen gelten am 15. Juni 2025 von 08:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC. Änderungen des Zeitrahmens oder der Höhe können von der Landespolizei Hamburg festgelegt und von der Deutschen Flugsicherung per NOTAM bekanntgegeben werden.

 

Was ist verboten?

Während des genannten Zeitraums sind Flüge mit Flugmodellen und Drohnen innerhalb des beschriebenen Gebietes verboten. Dies betrifft private, kommerzielle und sonstige unbemannte Luftfahrzeuge.

 

Ausnahmen

Bestimmte Einsatzflüge sind von den Beschränkungen ausgenommen, darunter:

  • Flüge der Landes- und Bundespolizei
  • Flüge im Auftrag oder auf Veranlassung der Polizei
  • Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutz

Diese Flüge müssen jedoch vorab bei der Landespolizei Hamburg angemeldet werden.

 

Konsequenzen bei Verstößen

Wer die Flugbeschränkungen missachtet, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen nach dem Luftverkehrsgesetz (§62 LuftVG) rechnen.

 

Warum diese Maßnahmen?

Flugmodelle und Drohnen können bei Großveranstaltungen Sicherheitsrisiken darstellen, etwa durch Kollisionen oder Störungen von Einsatzkräften. Die vorübergehenden Flugbeschränkungen sorgen für einen sicheren Ablauf des Veteranentags.

 

Rechtliche Hinweise

Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt werden.

 

Am Veteranentag 2025 in Hamburg ist der Betrieb von Drohnen und Flugmodellen im genannten Gebiet und Zeitraum verboten. Bitte beachten Sie die Flugbeschränkungen und tragen Sie so zur Sicherheit aller bei. Für Ausnahmen und weitere Informationen wenden Sie sich an die Polizei Hamburg.