Ende der Dieseldurchfahrtsverbote
Die Freie und Hansestadt Hamburg arbeitet derzeit an der dritten Fortschreibung ihres Luftreinhalteplans. Diese Fortschreibung hat eine umfassende Analyse der Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung in der gesamten Stadt zum Ziel.
Im zweiten Teil dieser Fortschreibung wird deutlich, dass Hamburg voraussichtlich im Jahr 2023 den NO2-Grenzwert in der gesamten Stadt einhalten wird, mit Ausnahme eines bestimmten Straßenabschnitts. Dies bedeutet, dass die bislang bestehenden Dieselfahrverbote in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße, die zur Einhaltung der Grenzwerte eingeführt wurden, nicht länger erforderlich sind und aufgehoben werden können.
Im ersten Teil der Fortschreibung hat die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen, um die NO2-Konzentration in Gebieten wie der Habichtstraße sowie in Straßen wie dem Högerdamm, der Spaldingstraße und der Nordkanalstraße zu kontrollieren. Mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des zweiten Teils der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird ein wichtiger Schritt zur vollständigen Umsetzung dieses Plans im laufenden Jahr getan.
Um die aktuelle Situation zu bewerten, wurde die NO2-Belastung für das Jahr 2023 stadtweit an etwa 500 Kilometern Hauptstraßennetz mit Wohnbebauung in einer Höhe von 1,5 Metern über den Hausfassaden gutachterlich berechnet. Diese Berechnungen ergaben, dass es für das gesamte Gebiet der Stadt Hamburg, mit Ausnahme eines kurzen Abschnitts in der Klopstockstraße, voraussichtlich keine Überschreitung des NO2-Grenzwerts von 40 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) im Jahr 2023 geben wird. Ab dem Jahr 2024 wird auch für diesen Abschnitt in der Klopstockstraße erwartet, dass der NO2-Grenzwert eingehalten wird.
Die im Zuge der zweiten Fortschreibung eingeführten Dieselfahrverbote in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße werden nun aufgehoben. Gutachterliche Untersuchungen haben ergeben, dass auch nach der Aufhebung dieser Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte sicher und dauerhaft gewährleistet ist.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, betonte, dass die Luftqualität in Hamburg in den letzten Jahren erheblich verbessert wurde. Dies führt dazu, dass erstmals keine verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ergriffen werden müssen, und die bisherigen Dieselfahrverbote aufgehoben werden können. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bleibt jedoch nach wie vor oberste Priorität, und die Stadt wird weiterhin Maßnahmen ergreifen, um sie vor schädlichen Abgasen zu schützen.
Die NO2-Belastung in der Nähe von Straßen setzt sich aus einer allgemeinen Hintergrundbelastung und zusätzlichen Belastungen durch den Straßenverkehr zusammen. Zur Modellierung der stadtweiten NO2-Belastung wurde die Hintergrundbelastung unter Berücksichtigung von Emissionen aus Industrie, Schifffahrt, Schienenverkehr und Flugverkehr für ganz Hamburg berechnet. Die zusätzliche Belastung durch den Straßenverkehr wurde unter Berücksichtigung von Verkehrsemissionen und Bebauung ermittelt. Zeitlich begrenzte Effekte wurden in den Prognosen für den Luftreinhalteplan nicht berücksichtigt.
Mit diesem Ansatz konnte die Stadt Hamburg stadtweit die Einhaltung des NO2-Grenzwerts für das Jahr 2023 nachweisen, mit Ausnahme eines kurzen Abschnitts in der Klopstockstraße, wo eine geringe Überschreitung von 2 µg für das Jahr 2023 prognostiziert wird. Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastung im Jahr 2023 wurden geprüft, aber keine davon erwies sich als ausreichend, um die Überschreitung bis zum Jahresende hinreichend zu reduzieren. Daher wird für das Jahr 2023 auf die Festlegung von Maßnahmen im Luftreinhalteplan verzichtet.
Die flexible Verkehrsdrosselung, die im Jahr 2022 eingeführt wurde, um die NO2-Belastung in der Habichtstraße zu kontrollieren, bleibt weiterhin bestehen. Zudem sind verkehrliche Maßnahmen in der Klopstockstraße geplant.
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Planentwurf und das Immissionsgutachten in der Zeit vom 2. Oktober bis zum 3. November 2023 einzusehen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Der Planentwurf und das Immissionsgutachten können online sowie in verschiedenen Dienststellen der Umweltbehörde eingesehen werden. Die schriftlichen Stellungnahmen können ebenfalls online oder schriftlich per Post eingereicht werden.
Hamburg verfolgt weiterhin das Ziel, die Luftqualität in der Stadt zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Durch die kontinuierliche Überwachung und Anpassung des Luftreinhalteplans werden Schritte unternommen, um die Luftverschmutzung in der Stadt zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Luftqualitätsstandards eingehalten werden.
Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website der Stadt Hamburg unter www.hamburg.de/luftreinhaltung verfügbar.