Polizei Hamburg

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Die Antiziganismusstrategie des Hamburger Senats

Am 22. Januar 2024 fand die vierte Sitzung des Begleitgremiums statt.

Am 28. September 2021 hat der Hamburger Senat vor dem Hintergrund eines Antrags der Bürgerschaftsfraktionen der LINKEN, der SPD, der Grünen und der CDU (22/5772) beschlossen, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Rassismus gegen Sinti und Roma (Drs. 22/5772 Neufassung) zu entwickeln. Ziel ist die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe dieser Bevölkerungsgruppe, wobei insbesondere der Schutz von Minderheiten sowie Maßnahmen, die Rassismus gegenüber Sinti und Roma entgegenwirken sollen, im Fokus stehen.

Am 22. Januar 2024 fand die vierte Sitzung des Begleitgremiums zur Entwicklung einer Antiziganismusstrategie unter Leitung von Amtsleiter Arne Dornquast und seinen Referen*tinnen statt. Beteiligt waren Vertreter*innen der Polizei, der Justiz und der Behörde für Wohnen, Stadterneuerung und Boden sowie Vertreter*innen der Sinti und Roma. Die Arbeit des Begleitgremiums war eines der Formate, die die Sozialbehörde gemeinsam mit den Hamburger Sinti- und Roma-Selbstorganisationen im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses durchgeführt hat.

Dabei wurden die strategischen Ansätze des Gremiums zu den Themen Polizei, Justiz und Wohnen vorgestellt und diskutiert. Die Vertreter*innen der Communities hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und neue Forderungen bezüglich der Strategie an das Gremium und die zuständigen Behörden zu formulieren. Von Seiten der Communities wurden dabei rassistische Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt, sowohl von Mitarbeiter*innen der staatlichen Wohnungsunternehmen als auch von privaten Unternehmen, besonders intensiv thematisiert. 

Das Projekt Bündnis für das Wohnen (Link zu dem Wohnungsprogramm) soll in diesem Zusammenhang aktiv zur Bekämpfung von Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt durch transparente mehrstufige Verfahren beitragen.

Die Communities sprachen auch das große Problem in den öffentlichen Unterkünften an, in denen viele geflüchtete Sinti und Roma antiziganistische Erfahrungen machen. Die Vertreter*innen der Sozialbehörde betonten, dass regelmäßige Gespräche mit den Unterkunftsbetreibern und den zuständigen Unterkunftsleitungen zur Sensibilisierung und aktiven Bekämpfung von Antiziganismus stattfinden.

Im Bereich Justiz und Strafverfolgung wurden Übersetzungsprobleme das Fehlen geeigneter Dolmetscher*innen für unterschiedliche Dialekte von Romanes – weltweite Sprache der Sinti und Roma – angesprochen. Das juristische Vokabular der deutschen Sprache stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Die Justizbehörde bemüht sich durch Seminare, den Justizvollzug zu sensibilisieren. Hierfür hat sie einen Leitfaden entwickelt, der zur frühzeitigen Erkennung antiziganistischer Straftaten beitragen soll.

Der Senat erkennt die problematische Vergangenheit im Verhältnis zwischen Polizei und Sinti und Roma an und nimmt Hinweise auf möglicherweise fortbestehenden institutionellen Antiziganismus in der deutschen Verwaltung ernst. Die zuständige Behörde und die Polizei Hamburg werden sich daher an der Reflexion der Hamburger Verwaltung beteiligen und ihre bereits vorhandenen Ansätze zur Aufklärung und Sensibilisierung in der Aus- und Fortbildung der Polizei fortsetzen.

Ein wichtiger Punkt war das fehlenden Vertrauen der Communities in die Polizei. In diesem Zusammenhang sollen zukünftig Beschwerdemöglichkeiten bekannter gemacht und die Vertrauensarbeit seitens der Polizei fortgeführt werden. Die Dienststelle Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten der Polizei, kurz: BMDA (Link zum Beschwerdemanagement der Polizei Hamburg) und seine Kolleg*innen äußerten starkes Interesse daran, ihre Arbeit bei den Communities vorzustellen und in einen intensiveren Austausch einzutreten. 

Zusätzlich zur Aus- und Fortbildung sprachen Mitarbeiter*innen des IDDF über die bestehende Zusammenarbeit des Instituts mit den Vereinen der Sinti und Roma in Hamburg. Die Intention des IDDF ist es, diese Zusammenarbeit intensiver fortzuführen. Das IDDF bietet bereits in verschiedenen Seminaren Themen zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF), Rassismus, Antisemitismus, Antimuslimischer Rassismus und Antiziganismus an. Dabei spielen die Perspektive von Betroffenen sowie wissenschaftliche Expertise eine bedeutende Rolle bei der Auswahl der Referent*innen und der Konzeption der Workshops. 

Die Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Antiziganismus umfasst zwei Handlungsfelder, die für die Polizei von besonderer Bedeutung sind: Kritik an antiziganistischen Maßnahmen der Polizei sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehung zwischen Sinti und Roma und der Polizei. 

Bezüglich des zweiten Handlungsfeldes sieht sich unser Institut weiterhin und nun noch intensiver in der Pflicht, eine der zentralen Forderungen der Bürgerrechtsbewegung von Sinti und Roma: „Mit uns, nicht ohne uns!“, zu respektieren und diese in unterschiedlichen Projekten im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit der Polizei Hamburg einzubinden. 

Um die Ergebnisse der Gesamtstrategie und unsere zukünftige Zusammenarbeit zu diskutieren, haben wir uns zusammen mit dem BMDA im Mai mit den Mitarbeiter*innen des Rom und Cinti Union Vereins (Link zur Webseite des RCU e.V.) in Hamburg getroffen. In diesem Jahr waren wir am IDDF insgesamt in dem Bemühen unterwegs, die Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen von Sinti und Roma zu konkretisieren und zu intensivieren. Diese Begegnungen wollen wir im kommenden Jahr fortsetzen.

© Polizei Hamburg Gemeinsames Foto von Mitarbeiter*innen des IDDF, BMDA und Rom und Cinti Union e.V. in deren Räumlichkeiten in Wandsbek