Polizei Hamburg

Cannabisgesetz
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Cannabisgesetz. Wir informieren.

Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Damit sind der Konsum für Erwachsene sowie der Besitz (bis 25g in der Öffentlichkeit und bis 50g in der Wohnung) erlaubt.

Cannabisgesetz
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Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Damit sind der Konsum für Erwachsene sowie der Besitz (bis 25g in der Öffentlichkeit und bis 50g in der Wohnung) erlaubt.

Darüber hinaus ist der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum zulässig.


WAS ERLAUBT IST

Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) dürfen Cannabis nur außerhalb von Schutzzonen (s.u.) und nicht in unmit[1]telbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren konsumieren. Erwachsene dürfen bis zu 25g Cannabis zum Eigen[1]konsum bei sich tragen. Zuhause dürfen sie bis zu 50g Cannabis sowie bis zu 3 Cannabis-Pflanzen besitzen, wenn Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, darauf keinen Zugriff haben. Der Gesamtbesitz von Cannabis darf 50g nicht übersteigen.


WAS VERBOTEN IST

Personen unter 18 Jahren dürfen Cannabis nicht besitzen, bei sich tragen oder konsumieren. Cannabis darf nicht ab- oder weitergegeben oder zum unmittelbaren Konsum überlassen werden – egal, an wen. Der Handel mit Cannabis ist verboten. In Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten, auf Kinderspielplätzen und in Anbauvereinigungen sowie in deren Sichtweite, d.h. im Umkreis von bis zu 100 m (Schutzzonen), sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, darf Cannabis nicht konsumiert werden.


WAS ZUNÄCHST BLEIBT

Null Toleranz bei Verstößen im Straßenverkehr!


Weitere Informationen vom Bundesgesundheitsministerium