Cannabisgesetz. Wir informieren.
Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Damit sind der Konsum für Erwachsene sowie der Besitz (bis 25g in der Öffentlichkeit und bis 50g in der Wohnung) erlaubt.
Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Damit sind der Konsum für Erwachsene sowie der Besitz (bis 25g in der Öffentlichkeit und bis 50g in der Wohnung) erlaubt.