Polizei Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärdensprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Betrügerische Wohnungsangebote

Die Traumwohnung oder das Ferienhaus zum Schnäppchenpreis?

Gerade in Großstädten wie Hamburg sucht man häufig sehr lange nach einer passenden
Wohnung und wenn sie dann auch noch zu einem angemessenen Preis erhältlich ist, gleicht dies einem Sechser im Lotto.
Aber Achtung, nicht jedes Angebot hält, was es verspricht! Betrüger nutzen den überlaufenen Wohnungsmarkt aus, um Sie mit vermeintlichen „Schnäppchenangeboten“ zu ködern.
Auch Ferienwohnungen, die es gar nicht gibt, werden von Kriminellen angeboten.
Egal, ob Mietobjekt oder Ferienwohnung: Es geht den Tätern nur darum, Sie um Ihr Geld zu bringen.


Die Masche:

Vorkasse oder Kaution
Auf Immobilienplattformen oder Kleinanzeigenportalen im Internet oder in Sozialen Medien
bieten Kriminelle Traumwohnungen an, die es gar nicht gibt.
Der angebliche Vermieter gibt an, dass er im Ausland sei und deshalb nicht zur
Wohnungsbesichtigung bzw. zur Übergabe der angebotenen Ferienwohnung kommen
könne. Er bietet Ihnen an, den Schlüssel per Post zu schicken oder bei Nachbarn zu hinterlegen. Dafür sollen Sie im Vorwege eine Kaution bezahlen. Teilweise wird auch angeboten, den Schlüssel per Nachnahme zuzuschicken – das Problem:
Sie können die Nachnahmesendung erst prüfen, nachdem Sie die Nachnahmegebühr bezahlt haben und wissen nicht, ob der Schlüssel überhaupt passt. In manchen Fällen verlangen die Betrüger sogar, dass schon für die Aufnahme in die Interessentenliste eine Gebühr überwiesen werden soll. In anderen Fällen bieten die Betrüger sofort einen Mietvertrag an; dafür sollen Sie aber
zunächst eine Kaution überweisen, ohne dass Sie die Wohnung vorher besichtigt haben.



Identitätsdiebstahl

Oft versuchen die Betrüger darüber hinaus, die Identität Ihrer Opfer zu stehlen, um weitere Straftaten mit deren Personalien zu begehen. Um einen Mietvertrag auszustellen, werden Sie aufgefordert, Ausweiskopien zu übersenden oder sogar ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen. Wenn Sie dies tun, können die Täter in Ihrem Namen Bankkonten und andere Accounts eröffnen und unter Ihrem Namen Betrügereien begehen, „z.B. Warenkreditbetrug.



Indizien für eine gefälschte Immobilienanzeige:
 

  • Angeboten wird eine sehr gute Wohnung zu einem extrem günstigen Preis.
  • Die Fotos der Immobilie wirken zu perfekt, wie aus einem Katalog oder passen nicht zu Ihrem Bild von dieser Gegend.
  • Der Eigentümer befindet sich angeblich im Ausland und kann deshalb nicht zur Wohnungsbesichtigung / -übergabe kommen.
  • Es handelt sich um eine ausländische Bankverbindung (die IBAN beginnt nicht mit „DE“).
  • Die Telefonnummer ist falsch. Sie merken, dass Sie nicht oder mit einem falschen Teilnehmer verbunden werden.
  • Der Schlüssel soll zur Besichtigung gegen eine Barüberweisung als Absicherung oder per Nachnahme verschickt werden.
  • Vor der Besichtigung soll eine Kaution für die Wohnungsschlüssel an einen Treuhänder überwiesen werden.

Ihre Polizei rät:
 

  • Grundsätzlich gilt: Gehen Sie im Internet restriktiv mit Ihren persönlichen Daten um. Versenden Sie keine eingescannte Ausweisdokumente oder andere Unterlagen mit sensiblen persönlichen Informationen wie Gehaltsnachweisen oder Schufa-Auskünften an Ihnen unbekannte Personen. Ihre Daten könnten durch Cyberkriminelle für Straftaten benutzt werden.
  • Auch wenn Sie schon lange auf Wohnungssuche sind: Lassen Sie sich niemals auf Vorkassenzahlungen ein! Eine Mietkaution wird erst nach Abschluss eines Mietvertrags fällig.
  • Wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein, wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Sie haben auch die Möglichkeit, über unsere Onlinewache eine Strafanzeige zu erstatten. Speichern Sie zu Beweiszwecken den relevanten E-Mail- Verkehr und fertigen Sie Screenshots der jeweiligen Internetseiten.
  • Melden Sie verdächtige Annoncen dem Betreiber des Immobilienportals.

Weiterführende Informationen:


ACHTUNG: Falle statt Traumbehausung


Comic zum Thema Wohnungsbetrug
© Polizei Hamburg